Mehr als 14.000 der derzeit laufenden Asylverfahren dauern bereits länger als drei Jahre, 375 sogar schon länger als zehn Jahre. Wenn sich während der langen Verfahren herausstellt, dass sich der Betreffende in dieser Zeit nichts zu Schulden hat kommen lassen, hätte er Anspruch auf ein individuelles Bleiberecht, erklärte Korinek.
Der Grund ist, dass bei Ausweisungen zwei Dinge gegeneinander abgewogen werden müssen: erstens das öffentliche Interesse und zweitens das Recht auf Familienleben, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. Je länger eine Familie in Österreich ist und je integrierter sie ist, umso stärker müsse diese Abwägung zu Gunsten der Integration und damit zu Gunsten des Bleibens ausgehen, sagte der VfGH-Präsident.
Von Seiten des Platter-Büros hieß es am Donnerstag dazu, es habe sich um ein "informatives Gespräch" gehandelt habe. Die Meinung Korineks werde in die Beurteilung des Vollzugs einfließen. Es sei aber klar, dass es keine Aufweichung der Fremdengesetze geben werde. SPÖ und Grüne sehen dagegen in ihren Reaktionen Handlungsbedarf.
Für die FPÖ wiederum überschreitet Korinek mit seinen Äußerungen seine Kompetenzen. Ein automatisches Bleiberecht lehnen die Freiheitlichen genauso wie das BZÖ ab.
Fischer fordert faires Fremdenrecht
Bundespräsident Fischer hat sich in am Vortag des Republik-Geburtstages am 27. April 1945 für ein faires Asyl- und Fremdenrecht ausgesprochen. Aus der langen Dauer der Asylverfahren entstünden menschliche Härten, die man in dieser Form nicht akzeptieren könne.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.