Ganz Europa einig

EU beschließt Gesetz gegen Rassismus

Ausland
19.04.2007 19:00
Die 27 EU-Staaten haben sich nach jahrelanger Blockade auf einen Beschluss gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit geeinigt. Mit einer parallel verabschiedeten Erklärung gingen die Justizminister dabei auf Wünsche mehrerer osteuropäischer Länder ein. Geeinigt hat sich der Rat auch auf Grundlinien für einfachere Scheidungsverfahren und darauf, Unterhaltsansprüche künftig über die Grenzen hinweg durchzusetzen.
Der Rahmenbeschluss droht für Aufrufe zu Hass und Gewalt europaweit Gefängnisstrafen von ein bis drei Jahren an. Auch das Leugnen oder Verharmlosen von Völkermorden wird unter Strafe gestellt. Allerdings setzten einige Länder unter Hinweis auf die Meinungsfreiheit gewisse Klauseln durch, die ihnen ein Abweichen von den allgemeinen Regeln erlauben. Der Rahmenbeschluss verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, Symbole wie Hakenkreuze zu verbieten.


Einige osteuropäische Länder - allen voran Litauen - bestanden zudem auf einer Einbeziehung von Verbrechen des Stalinismus. Diese Forderung führte zu der Ratserklärung. Darin heißt es, der Beschluss beziehe sich nicht auf Verbrechen aus anderen Beweggründen als Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Der Rat bedauere aber auch die Verbrechen totalitärer Regime.


"Kein Hafen für Rassismus"

EU-Justizkommissar Franco Frattini sprach von einer großen Errungenschaft, dass nach sieben Jahren Diskussion dieser Beschluss zu Stande gekommen ist. "Es darf keinen sicheren Hafen in Europa geben für Rassismus." Der Beschluss gewährleiste die Rede- und Ausdrucksfreiheit und sehe zugleich Strafen vor.


Im Familienrecht will die EU zerstrittenen Ehepaaren die Wahl des Scheidungsrechts erleichtern. Danach soll es Eheleuten möglich sein, das zuständige Gericht in einem Mitgliedstaat und das Recht zu wählen, nach dem sie geschieden werden. Dies betrifft binationale Ehepaare und Ehepaare gleicher Nationalität, die im Ausland leben. Unterhaltsansprüche sollen künftig über EU-Grenzen hinweg eingetrieben werden können - Unterhaltsschuldner sollen sich innerhalb Europas nicht länger hinter Grenzen verstecken können.
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