Die Tat selbst liegt über ein Jahr zurück. Jetzt flatterte Oliver W. aus Thalgau ein brisantes Schreiben ins Haus: Er muss "unverzüglich" und "während der Amtsstunden" bei der Polizeidirektion erscheinen und eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, weil W. einen Strafzettel fürs Falschparken nicht vollständig bezahlt hatte. "Die Geldstrafe ist uneinbringbar", hieß es.
Sozialwissenschafter W. dazu: "Ich habe die Strafe erst später bezahlt, irrtümlich allerdings mit einem veralteten Erlagschein." Den Restbetrag von 14 Euro wollte er nicht zahlen. "Darauf lasse ich es ankommen!" Am Montag trat er seine Strafe an, um 15 Uhr konnte er das Gefängnis verlassen. Schwacher Trost für den Magister und Doktor: Er durfte Bücher mit in die Zelle nehmen.
Den zuständigen Mitarbeitern der Behörde ist Vorfall inzwischen mehr als peinlich. "Ein blödes Gefühl und ein schlechtes Gewissen" habe man, so eine Mitarbeiterin zu W., weil es einen solchen Fall noch nicht gegeben habe. Auch bei der Polizei wundert man sich über den Entschluss: Solange der Betroffene zahlungsfähig sei, werde normalerweise keine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt.
Kronen Zeitung und Krone.at
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.