Kanzler Gusenbauer, Außenministerin Plassnik und Umweltminister Pröll werden dazu beim nächsten Ministerrat, der diesmal ausnahmsweise am Samstag stattfindet, einen gemeinsamen Antrag einbringen. Demnach sollen der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt sowie das Völkerrechtsbüro im Außenministerium alle Möglichkeiten für eine Völkerrechtsklage prüfen.
Dabei geht es um den Bruch des so genannten Melker Abkommens durch Tschechien. In diesem Vertrag hat sich Tschechien zur Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen sowie zur umfassenden Information verpflichtet. Beide Punkte wurden aus österreichischer Sicht bisher nicht erfüllt.
Gemeinsame Kommission
Mit der Prüfung einer Völkerrechtsklage entspricht die Regierung in Wien einem einstimmigen Antrag des Nationalrates. Kanzler Gusenbauer: "Wir sind entschlossen, diesen Auftrag des Parlaments sehr ernst zu nehmen, und werden prüfen, mit welchen Mitteln wir ihm entsprechen können."
Unterdessen hatte der Kanzler bei seiner gestrigen Prag-Visite durchaus erste Erfolge zu verbuchen. So wurde vereinbart, dass sich eine Kommission, die sich aus Abgeordneten beider Länder zusammensetzt, mit den offenen Sicherheitsproblemen beschäftigen wird. Gipfeln soll die Arbeit dieser interparlamentarischen Kommission in einer gemeinsamen Tagung in Temeln.
Von Kurt Seinitz und Christian Hauenstein
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