Gericht

„Mir fehlen die Worte“

Salzburg
19.12.2017 17:58

"Man versteht es einfach nicht", sagt der Neumarkter Bürgermeister und spricht vielen, insbesondere Eltern, aus der Seele. Ein Kindergartenpädagoge, der acht Kinder missbrauchte und sich selbst stellte, muss keinen Tag hinter Gittern verbringen. Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz bestätigte das Ersturteil.

2160 Euro unbedingte Geldstrafe und 18 Monate auf Bewährung, plus Weisungen wie Berufsverbot und Psychotherapie: Zu dieser Strafe ist der Flachgauer Ex-Kindergärtner (25) im August verurteilt worden. Schuldig gesprochen wurde er wegen zwölffachen Kindesmissbrauch an acht Opfern - ausgenommen einer 10-Jährigen waren alle im Kindergartenalter, also zwischen drei und fünf - über den Zeitraum von drei Jahren. Zwei hat er schwer sexuell missbraucht - rechtlich spricht man von "beischlafähnlichen Handlungen".

2014 wurden erste Vorwürfe über Übergriffe im Neumarkter Kindergarten laut, doch die Ermittlungen versandeten. Der nun als Fahrer arbeitende Flachgauer wurde damals suspendiert, durfte aber später wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Im Oktober 2016 brach er sein Schweigen: "Ich kann mit der Schuld nicht mehr leben", erklärte er vor Gericht und legte reuig ein umfassendes Geständnis ab.

Berufung: Kinderschänder muss nicht in das Gefängnis
Dass er sich selbst stellte, war ein maßgeblicher Faktor, argumentierte im August der Schöffensenat und verhängte die milde Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Etwas mehr als vier Monate nach dem Ersturteil nahm der Ex-Pädagoge nun vor einem Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz (OLG) Platz. "Ich beantrage die Verhängung einer höheren und unbedingten Freiheitsstrafe", forderte Staatsanwältin Herta Stix, begründete dies mit der Masse an Übergriffen, dem Alter der Opfer und - vor allem - dem Tatort: einem Kindergarten. "Das ist ein sensibler Bereich, die Eltern hatten Vertrauen." Verteidiger Hellmut Prankl entgegnete: "Eine Unbedingte würde eher dem Rachegedanken nahe kommen, zumal mein Mandant aus freien Stücken alles offengelegt hat." Und es würde die Psychotherapie - er besucht seit einem Jahr einmal pro Woche eine Therapiestunde - zunichte machen. Bevor sich der Richter-Senat zurückzog, durfte der Flachgauer letzte Worte äußern: "Mir ist die Schwere der Taten bewusst. Es ist schlimm und ich bereue es aus tiefstem Herzen."

Danach verkündete der Vorsitzende Karl Bergmayr, dass der Berufung "nicht Folge" gegeben wird. Heißt: Die Strafe - eine laut dem Richter "außergewöhnliche Kombination" - bleibt so, wie sie ist. Es sei nämlich "durchaus ein Signal an potenzielle Sexualstraftäter, wenn ein Täter selbst zur Polizei geht und sagt ’Ja, ich war‘s, bestraft‘s mich’", begründete der Richter. "Der Gesellschaft ist die Schwere der Taten bewusst." Aus generalpräventiver Sicht ist die Strafe aber dennoch ausreichend.

"Nicht nachvollziehbar", meint der bestürzte Adolf Rieger, Bürgermeister der betroffenen Gemeinde Neumarkt. "Ich war fest von einem Justizirrtum überzeugt. Eine derartig milde Strafe in Zeiten, wo dieses Thema allgegenwärtig ist, das ist absolut konträr und unbefriedigend."

Antonio Lovric, Kronen Zeitung

Zitat - OLG-Vorsitzender Karl Bergmayr

Der Gesellschaft kann nichts besseres passieren, als das ein Sexualtäter selbst zur Polizei geht.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele