Todkranker Patient

“Nicht wiederbeleben”-Tattoo als Ärzte-Dilemma

Ausland
03.12.2017 13:05

Was tun mit einem todkrank und bewusstlos eingelieferten unbekannten Patienten, der ein unübersehbares Tattoo mit der Aufschrift "Nicht wiederbeleben" auf der Brust hat? Für die Ärzte der Uni-Klinik in Miami in Florida, die sich mit dieser Situation konfrontiert sahen, war dies ein echtes ethisches Dilemma. Denn ein Tattoo allein reicht juristisch nicht aus, einen Menschen unbehandelt sterben zu lassen. Selbst wenn wie in diesem Fall das "nicht" auch noch extra unterstrichen war.

Die Ärzte in der Notaufnahme des Universitätsspitals in Miami hatten kürzlich eine wirklich schwere Entscheidung zu treffen: Sollten sie einem bewusstlosen Patienten das Leben retten oder nicht? Das Problem: Der Mann hatte auf der Brust ein Tattoo mit den Worten "Nicht wiederbeleben", aber laut Medizin-Fachzeitschrift "New England Journal of Medicine" keinen Ausweis dabei. Somit konnten auch keine Angehörigen ausfindig gemacht werden, die um Rat gefragt werden konnten.

Die Ärzte standen vor einem Dilemma. Um auf lebensrettende Maßnahmen verzichten zu können, müsse eine schriftliche Anordnung zum Verzicht auf Wiederbelebung des Patienten beim Gesundheitsdepartement des Staates Florida vorliegen. Also verabreichten sie dem 70-Jährigen erst einmal Antibiotika und intravenöse Flüssigkeiten, um etwas Zeit zu gewinnen und eine Ethikkommission einberufen zu können.

Unterdessen konnte die Verwaltung des Unispitals den Patienten identifizieren. Und nach der Nachfrage beim Gesundheitsamt des Bundesstaates Florida war klar: Der Patient hatte dort tatsächlich seinen Wunsch zum Verzicht auf Wiederbelebung hinterlegt, die Ärzte konnten den Mann, der schwer zuckerkrank und bereits mehrfach wegen schwerer Lungenentzündungen behandelt worden war, sterben lassen.

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