"Krone"-Ombudsfrau

Versicherung mahnte Leser trotz Kündigung

Ombudsfrau
15.10.2017 06:00

Von seinem 90-jährigen Vater wurde Franz B. gebeten, seine Rechtsschutzversicherung zu kündigen. Doch statt vollständig wurde der Versicherungsvertrag nur teilweise aufgelöst. Ein Missverständnis, wie sich herausstellte.

"Ich habe der Versicherung die Kündigung per Einschreiben übermittelt. Und darin mitgeteilt, dass die Polizze der Rechtsschutzversicherung wegen des Verkaufs des Autos meines Vaters aufgelöst wird", schilderte Franz B. Für ihn war die Sache damit erledigt. Umso verblüffter war der Wiener, als sein Vater dann gemahnt wurde. Der Versuch, die Sache mit dem Unternehmen zu klären, war laut Leser aber nicht von Erfolg gekrönt, weshalb sich Herr B. an die Ombudsfrau wandte.

Laut ARAG Versicherung wurde die Kündigung als Risikowegfall wegen des Kfz-Verkaufs gewertet. Deshalb habe man den Baustein "Verkehrsbereich" aus der Versicherung ausgeschlossen. Den Versicherungsnehmer habe man darüber auch informiert. Dass es hier offenbar zu einem Missverständnis kam, bedauere man. Der Vertrag wurde letztlich rückwirkend storniert.

Porträt von Ombudsfrau
Ombudsfrau
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt