Der Ausschluss der Liste Pilz von den ORF-TV-Konfrontationen zur Nationalratswahl lässt deren Gründer Peter Pilz nicht zur Ruhe kommen: Er geht nicht nur gegen den ORF vor, sondern jetzt auch gegen die gesetzliche Regelung, auf die sich das öffentlich-rechtliche Medienunternehmen beruft. Am Freitag kündigte er in einer Pressekonferenz eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof an. Spannendes Detail: Auch ein aktueller Grün-Abgeordneter unterstützt Pilz' Klage.
Der ORF pocht bei der Einladungspolitik zu den Konfrontationen auf das Bestehen eines Parlamentsklubs. Einen solchen könnte die Liste Pilz aber selbst dann nicht gründen, wenn die nötigen fünf Abgeordneten (und nicht wie derzeit nur vier) dahinterstünden. Das ist gemäß Geschäftsordnung des Nationalrats seit 2013 nämlich auf den ersten Monat einer Gesetzgebungsperiode beschränkt.
Öllinger unterstützt Klage, "nicht aber die Liste Peter Pilz"
Bei der Liste Pilz hält man dies für verfassungswidrig, denn die Regelung schaffe zwei Klassen von Abgeordneten. Wer später aus einem Klub ausscheide und nicht in einen bestehenden wechsle, sei etwa von der Arbeit in den Ausschüssen ausgeschlossen. Nicht nur die Liste-Pilz-Kandidaten Daniela Holzinger, Wolfgang Zinggl und Bruno Rossmann finden das unfair, sondern mit Karl Öllinger auch ein aktuelles Mitglied der Grünen. "Das halte ich für ein Riesenproblem, deshalb unterstütze ich die Klage, nicht aber die Liste Peter Pilz", sagte er vom Pressekonferenz-Podium. Sein Klubchef Albrecht Steinhauser hat damit kein Problem, er sagte auf Öllinger angesprochen am Freitag: "Er ist Grüner, bleibt Grüner und bleibt Mitglied des Klubs."
Video: So simpel ist das einzige Pilz-Plakat:
Pilz wettert gegen ORF: "Grenzt an Zensur"
Pilz wetterte am Freitag erneut gegen den ORF, wobei er sich speziell auf Generaldirektor Alexander Wrabetz einschoss und betonte, die Journalisten in Schutz nehmen zu wollen. Die Geschäftsführung hingegen breche systematisch das ORF-Gesetz und dessen Informationsauftrag. Der Ausschluss von den Konfrontationen sei "Willkür, das grenzt an Zensur, und wir können uns das einfach nicht gefallen lassen", so Pilz.
Erneut drohte er dem Unternehmen mit millionenschweren Schadenersatzforderungen. Im Fall eines Nichteinziehens seiner Liste in den Nationalrat könne das für den ORF "immens teuer werden, kann das auch ein 20-Millionen-Verfahren werden", sagte der Ex-Grüne. Die Erfolgsaussichten solcher Klagsdrohungen werden von Rechtsexperten allerdings als äußerst gering eingeschätzt.
Verfassungsexperte: "Pilz kann nicht einfach gegen Gesetz klagen"
"Pilz kann nicht einfach gegen ein Gesetz klagen, er braucht ein Drittel der Abgeordneten", hält etwa Verfassungsrechtler Theo Öhlinger die Klage für chancenlos. Pilz fehle schlicht die Klageberechtigung, so Öhlinger. Der Ex-Grüne sei Organ des Staates, er könne hier nicht mittels Individualbeschwerde als Privatperson auftreten. Auch dass insgesamt fünf Abgeordnete - jene Anzahl, die früher noch uneingeschränkt einen Klub gründen konnte - dahinterstehen, könne nicht als Legitimation dienen.
In inhaltlicher Sicht hält der Verfassungsrechtler den Passus der Geschäftsordnung sehr wohl für problematisch: "Bei der sehr hohen Wertschätzung, die das freie Mandat in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs hat, kann man schon argumentieren, dass die Abgeordneten das Recht haben müssen, sich jederzeit zu einem Klub zusammenzuschließen", so Öhlinger.
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