Klage nach Suizid

Frau warf sich vor Zug – Witwer muss zahlen

Ausland
08.12.2006 17:30
Nach dem Selbstmord einer Frau, die sich in Deutschland vor einen Zug geworfen hatte, erhält der seitdem arbeitsunfähige Lokführer von dem Witwer 9.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Der 55-Jährige hatte nach dem Drama im Mai 2005 eine schwere psychische Erkrankung erlitten. Vom Ehemann und Erben der Frau hatte er Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert, das er jetzt durch einen außergerichtlichen Vergleich erhalten hat.

Das Gericht sollte die Schadenersatzpflicht des Erben auch für künftige Forderungen feststellen, aufgrund des Vergleichs und der augenscheinlich besseren Argumente des Witwers, muss dieser für zukünftige Ansprüche aber nicht haften.

Jedes Jahr gibt es etwa 1.000 Selbsttötungen auf den Strecken der Deutschen Bahn. Die betroffenen Lokführer werden intensiv psychologisch betreut und verabschieden sich dann nicht selten in den Verwaltungsdienst.

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