Auch Schiebe-Verbot!

700 Euro Strafe für Radfahren in Wiener Parks

Österreich
26.04.2017 07:48

Auf dem Zweirad eine Runde durch den Schönbrunner Park oder den Burggarten ziehen? Lieber nicht, außer man hat zu viel im Börserl. Denn in einigen Wiener Parkanlagen ist das Radfahren strengstens verboten. Stattdessen den Drahtesel schieben? Auch keine Option, denn ebenfalls nicht erlaubt. Im schlimmsten Fall droht eine Geldstrafe von bis zu 700 Euro.

Das Radfahrverbot sowie ein Mitnahmeverbot des Drahtesels gilt in allen Parkanlagen Wiens, die von den Bundesgärten verwaltet werden - etwa der Augarten, der Burggarten, der Volksgarten sowie der Belvederegarten. Denn sie alle zählen zum UNESCO-Weltkulturerbe und sind denkmalgeschützt.

Der Wiener Volksgarten (Bild: APA/CLAUDIA PIETRZAK)
Der Wiener Volksgarten

Wird ein Pedalritter auf seinem Zweirad erwischt - und schiebt er es auch nur durch die Grünanlage -, kann es ordentlich teuer werden: Bis zu 700 Euro Strafe sind im Ausnahmefall möglich, allerdings braucht es dazu auch eine Besitzstörungsklage.

Der Wiener Burggarten (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Der Wiener Burggarten

Im Normalfall wird aber lediglich eine Verwarnung ausgesprochen. Gerade Schönbrunns Parkwächter, so heißt es, sind bei unseren Kleinsten meist kulant und üben Nachsicht.

Schloss Schönbrunn (Bild: Stefanie Riegler)
Schloss Schönbrunn
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