77-jähriger Wirt

Wegen Raucher in den Häf´n!

Steiermark
16.03.2017 22:00

Nichtraucherschutz, jawoll, auch in der Gastronomie. Aber man kann’s im Vollzug auch ein bissl überziehen, wie der folgende haarsträubende Fall aufzeigt! Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe" steht auf dem offiziösen Bescheid der BH Graz-Umgebung. Für sechs Tage soll Robert Fuchs, 77(!)-jähriger Wirt des legendären Tanzlokales "Schiwago" in Dobl, einsitzen. Weil er sich seit einem Jahr weigert, happige 5000 Euro Geldstrafe zu bezahlen.

Was ist Sache? In der Kult-Disco seit 50 Jahren gibt es sie, Falco war dort einstens Gast, hatten ein paar Gäste "getschickt", ein Kontrollor war vor Ort, Anzeigen, Strafbescheid. Zur Ehrenrettung der Behörde: Es war nicht nur der eine. Wie viele, darüber gibt’s - Amtsverschwiegenheit - keine Auskunft.

"Ja, ich bin ein Nichtraucherlokal, aber ich kann nicht verhindern, dass immer wieder ein Gast sich eine Zigarette anzündet", ärgert sich Fuchs. Im konkreten Fall hätten in der 300-Gäste-Disco drei geraucht. Schikanieren würde ihn die Behörde, er könne es sich nicht leisten, eine "Tschicker"-Security einzustellen. Ganz anders sieht es die gescholtene Behörde. Burkhard Thierrichter, Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung, kennt den Fall sehr gut sogar. Wie auf ein "krankes Ross" hätte er in der Sache auf den Wirt eingeredet, zigmal sei er verwarnt worden: "Wir sind ja keine Djangos, aber der Herr Fuchs macht halt auf stur, spielt den Märtyrer." Und weiter: "Ich kann nicht einfach sagen, da war nix. Es hat Anzeigen gegeben, wir müssen Gesetze vollziehen. Aber bitte glauben Sie mir, wir haben alles versucht zu deeskalieren"

Der Lokalbesitzer (es läuft sogar ein Konzessions-Entzugsverfahren) fühlt sich verfolgt. Und ist wild entschlossen einzusitzen. "Ich hätt’ eh schon gehen müssen, aber mit meinen 77 bin ich halt nimmer ganz gesund." Wegen Herzrhythmusstörungen hat er Aufschub bekommen. Unterstützung erfährt der Wirt durch Wirtschaftskammerpräsident Josef Herk: "Selbstverständlich sind Gesetze einzuhalten. In diesem Fall aber schießt die Behörde weit über das Ziel hinaus: Ein 77-Jähriger, der hinter Gitter muss, weil seine Gäste im Lokal geraucht haben, das steht zumindest nach meinem Hausverstand in keiner Relation!"

Streit um OP-Tauglichkeit

Andere Geschichte: Der "Inoffiziell"-Bericht, wonach niedergelassene Ärzte keine OP-Tauglichkeitsuntersuchungen machen dürfen, hat für heftige Reaktionen gesorgt. Der "Gesundheitsfonds" argumentiert, dass dadurch Doppel- und Mehrfachuntersuchungen verhindert und Belastungen, sowohl für Patienten wie für Sozialversicherungen, vermieden würden. Man wolle und müsse Ineffizienzen im System abstellen. Auf jeden Fall soll es zu Qualitätsverbesserungen für die betroffenen Patienten kommen.

Ganz anders sehen das die Mediziner: Mehrere Krankenhäuser hätten bereits deponiert, dass sie den Mehraufwand einfach nicht bewältigen können. Und der künftige Kurienobmann in der steirischen Ärztekammer, Norbert Meindl, macht auf ein weiteres Faktum aufmerksam: "Wenn Befundungen von der GKK nur mehr dem Spital bezahlt werden, heißt das im Gegenzug, dass Versicherte, die wie gehabt die OP-Tauglichkeit beim Praktiker machen, dafür privat bezahlen müssen."

Gerhard Felbinger
Gerhard Felbinger
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