Half ihm bei Asyl

Studentin in Wien ermordet: Lebenslang für Gambier

Österreich
15.06.2016 16:35

Jener 24-jährige Gambier, der am 24. Jänner 2016 die US-Studentin Lauren M. (25) in ihrer Wohnung in Wien getötet hat, ist am Mittwoch wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. "In diesem Fall ist nur die Höchststrafe tat- und schuldangemessen", erklärte der vorsitzende Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Man nennt dies eine lückenlose Indizienkette: Da gibt es einen Zeugen, der den Angeklagten in der Wiener Wohnung des späteren Opfers gesehen hat, kurz vor deren Tod. Da gibt es eindeutigste DNA-Spuren. Da gibt es Handy-Ortungen. Aber der Gambier will die lebenslustige Studentin nicht erstickt haben.

Lauren war das, was die Staatsanwältin als "sexuell offen" bezeichnet. Und sie sieht darin auch das Motiv der Tat. Denn der Angeklagte hatte einen Schlüssel zur Wohnung der Studentin - und fand sie nachts in den Armen eines anderen.

"Sie war ein guter Freund zu mir"
"Dass das Mädchen gestorben ist, tut mir leid. Sie war ein guter Freund zu mir", sagt er beim Prozess in Wien. Das stimmte. Sie half ihm bei seinem Asylverfahren und gab ihm sogar ein Quartier bei sich, als er abgeschoben werden sollte. "Ich habe sie nicht getötet, warum hätte ich sollen?"

Tatsächlich hatte der Bauernsohn, Analphabet, ein sexuelles Verhältnis mit der jungen Frau aus den USA. "Eine gute Beziehung", sagt er dazu. Er habe sie mit Drogen versorgt und dafür Sex kassiert. Richter Ulrich Nachtlberger fassungslos: "Es gibt keine Hinweise auf Drogen, und Sie stellen das Mädchen als Junkie dar." Er holt ihn zum Richtertisch, zeigt Fotos der Toten. Abdou I. schaut kaum hin, sagt: "Ich bin nicht verheiratet mit ihr."

Kein "Irrtum"
Außerdem sei er in diesen Jännertagen gar nicht in Wien gewesen - sondern in Italien. Das wüssten Freunde - die er aber nur per Vornamen kennt. Der Richter macht ihm klar, dass da seine DNA am Körper der Frau ist, sein Sperma, ihr Handy mit seinem gemeinsam geortet worden ist und es den Zeugen gibt, in dessen Armen sie lag. Vergeblich: "Ein Irrtum." Keiner von DNA-Spezialistin Christina Stein: Trefferquote 1:8 Milliarden!

Die Geschworenen gingen daher ungeachtet der Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten einstimmig davon aus, dass Abdou I. die US-Studentin in ihrer Wohnung in der Wiedner Hauptstraße vorsätzlich zu Tode gebracht hat. Urteil: lebenslang, nicht rechtskräftig.

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