"Normaler Betrieb"

Lufthansa: Keine Flugausfälle mehr nach Streik

Wirtschaft
10.09.2015 08:15
Nach dem Ende des Pilotenstreiks bei der AUA-Mutter Lufthansa können sich Reisende am Donnerstag wieder nach dem gewohnten Flugplan richten. "Wir gehen von einem normalen Flugbetrieb ohne Ausfälle aus", sagte eine Lufthansa-Sprecherin Donnerstagfrüh.

Am Dienstag und am Mittwoch hatte die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit erst die Übersee-Verbindungen und dann die Deutschland- und Europaflüge der Airline bestreikt. Es fielen auch rund zwei Dutzend Flüge von und nach Österreich aus.

Mittwochmittag hatte das Landesarbeitsgericht Hessen den Ausstand der Piloten mit sofortiger Wirkung gestoppt und damit einem Eilantrag der Fluggesellschaft stattgegeben. Das Urteil ist rechtsgeschichtlich bedeutend: Das Gericht habe sich erstmals nicht nur auf den formellen, von der Gewerkschaft angegebenen Grund für den Streik berufen, sondern auf deren Motiv, sagte Thomas Ubber, Partner der Anwaltskanzlei Allen & Overy.

"'Cockpit' wollte 'Wings'-Kozept verhindern"
"Das ist ein Novum", so der Anwalt. Ubber hatte die Lufthansa vor Gericht vertreten. "Die Vereinigung Cockpit hat den Streit um die Übergangsversorgung nur vorgeschoben", sagte der Lufthansa-Anwalt. "In Wahrheit ging es aber auch darum, das 'Wings'-Konzept zu verhindern." Das sei aus den Äußerungen der Pilotengewerkschaft gegenüber ihren Mitgliedern und den Medien, aber auch gegenüber der Lufthansa klar geworden.

"Da war immer groß von der Ausflaggung die Rede, und nur ganz klein von der Übergangsversorgung. Seit die Lufthansa das 'Wings'-Konzept vorgestellt hat, spielt die Übergangsversorgung in den Verhandlungen keine nennenswerte Rolle mehr." Die Verlagerung der Flugzeuge samt Besatzungen nach Österreich - im Fachjargon Ausflaggung genannt - sei aber eine unternehmerische Entscheidung, bei der die Gewerkschaft kein Mitspracherecht habe, so Ubber.

Arbeitsrechtler begrüßt Urteil
Auch Arbeitsrechtler begrüßen das Urteil: Der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing sieht damit den Schutz der Kernbereiche der Unternehmensfreiheit unterstrichen. "Die Entscheidung ist mutig, weil sie tatsächlich einmal Ernst macht mit dem Prinzip der Unzulässigkeit rechtswidriger Forderungen", sagte Thüsing am Mittwoch.

"Ein faules Ei verdirbt das ganze Omelett: Ein rechtswidriges Streikziel macht den ganzen Streik rechtswidrig", so der Arbeitsrechtler. Ob Lufthansa sein Geschäft in eine Billigfluglinie auslagere, sei eine unternehmerische Entscheidung, gegen die nicht gestreikt werden dürfe, sagte Thüsing, der unter anderem Gutachter in der Bundestagsanhörung zum Tarifeinheitsgesetz war. "Das wusste 'Cockpit' natürlich auch und hat formell nur für Ruhegehaltsbedingungen gestreikt."

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