Der Senat 5 hatte die Geldstrafe ursprünglich Anfang März verhängt, weil der Platz im Goldberg-Stadion über einen längeren Zeitraum nicht bespielbar war. Die Grödiger reagierten nach Verschiebungen der Heimspiele gegen Sturm Graz und den WAC rasch. Einen drohenden Lizenzentzug wendeten sie mit der Red Bull Arena in Salzburg als Ausweichspielort ab, das eigene Stadion wurde mit einem neuen Rasen samt Heizung bedacht.
Nur ein Heimspiel - jenes gegen Wr. Neustadt (1:3) - mussten die Grödiger tatsächlich beim großen Nachbarn austragen, ab Mitte März stand die eigene Arena wieder zur Verfügung. Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist das Verfahren innerhalb der Liga abgeschlossen. Gegen die 50.000 Euro Geldstrafe könnte Grödig aber innerhalb von acht Wochen noch Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einbringen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.