Der Fall beschäftigt die Justiz seit 2009. Damals soll der Asylwerber aus Armenien in Schwarzach eine Regenbogenforelle im Wert von rund 4,50 Euro aus einem Privatwasser gefischt haben und das in der Schonzeit. Dabei wurde der heute 29-jährige Pizzakoch vom Bezirksfischer erwischt. Eine Anzeige wegen des schweren Eingriffs in fremdes Jagd- und Fischereirecht folgte. Der Strafrahmen für dieses Delikt beträgt bis zu sechs Monate Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.
Am Donnerstag musste sich der Mann – er erschien ohne einen Verteidiger – vor Gericht verantworten. Der Angeklagte rechtfertigte sich vor Richterin Anna-Sophia Geisselhofer damit, dass damals das Essen in der Pension in der der Asylwerber untergebracht war, nicht gereicht hätte. Der Hunger habe ihn also angetrieben.
Wiederholungstäter
Da der Angeklagte in Baden bei Wien schon einmal illegal fünf Fische geangelt hatte und vom Landesgericht Wiener Neustadt dafür eine Diversion unter einer Probezeit von einem Jahr erhalten hatte, fasste er dieses Mal eine Freiheitsstrafe von einem Monat bedingt aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder der Beschuldigte noch die Staatsanwältin Sabine Krünes gaben eine Erklärung ab.
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