Bei den Bildern handelt es sich um die Gemälde "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum", "Buchenwald/Birkenwald" und "Häuser in Unterach am Attersee". Der langjährige Rechtsstreit zwischen den Erben und der Republik Österreich wurde im Jänner durch einen Schiedsspruch zu Gunsten der Erben um Maria Altmann entschieden. Im Februar hatte die Bundesregierung beschlossen, das der Republik eingeräumte Vorkaufsrecht nicht wahrzunehmen. Diverse Rückkauf-Aktionen von anderer Seite waren bisher nicht von Erfolg gekrönt.
Bemühungen um Ankauf für Österreich gehen weiter
Der Wiener Galerist John Sailer, der eine Initiative zur Gründung einer privaten "Österreichischen Kulturstiftung" angeregt hatte, berichtete von vielen teils sehr positiven Gesprächen mit Banken und Unternehmen, um eines oder mehrere der Bilder anzukaufen. "Unsere Bemühungen um einen Ankauf eines oder mehrerer Gemälde, insbesondere eines der beiden Bloch-Bauer Porträts, werden trotzdem weitergehen", so Sailer.
Auch wenn es wohl keine unbeschränkte Frist für einen Ankauf gebe, rechne er auf Grund seiner Gespräche mit Randol Schoenberg, dem Anwalt von Bloch-Bauer Erbin Maria Altmann, nicht mit einer unmittelbar bevorstehenden Entscheidung für einen anderweitigen Verkauf oder eine Versteigerung der Gemälde. "Dafür braucht es die Zustimmung aller Erben."
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.