Sicherheitsmängel
Häftling versteckte jahrelang Pistole
Vom Gefängnispersonal unbemerkt hatte der Häftling zuvor in der Anstalt sogar einen Probeschuss mit der Waffe abgeben. Das Kasseler Amtsgericht verurteilte den 46-Jährigen wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einem Jahr Haft. Wegen zweier Banküberfälle sitzt der Mann ohnehin bis 2014 hinter Gittern und kommt anschließend in Sicherungsverwahrung.
Häftling versuchte, sich in den Kopf zu schießen
Der suchtkranke Serienstraftäter hatte die Pistole nach seiner Darstellung im Jahr 2000 von einem Mithäftling zur Aufbewahrung bekommen. Weil er mit dem brisanten Gegenstand nichts zu tun haben wollte, vergrub er ihn an einer Treppe und wechselte anschließend noch zwei Mal das Versteck, als wegen Bauarbeiten eine Entdeckung der Waffe drohte. Ende 2004 startete er einen Fluchtversuch, bei dem er sich in einem Altpapiercontainer versteckte. Er wurde allerdings von Wärtern entdeckt und versuchte vergeblich, sich mit der Pistole in den Kopf zu schießen. Er ließ sich widerstandslos festnehmen.
Kooperationsfreudigkeit wirkte strafmildernd
Als strafmildernd wertete das Gericht neben dem Geständnis des Häftlings dessen umfangreiche Aussagen zu Sicherheitsmängeln im Gefängnis Kassel-Wehlheiden. Der 46-Jährige machte Angaben zu Fluchtmöglichkeiten und wies auf Gesundheitsrisiken durch hepatitiskranke Häftlinge hin, die in der Anstaltsküche eingesetzt waren. Als wahr unterstellte das Gericht auch die Schilderung des Häftlings, dass den Justizbehörden die Existenz der Pistole - wenn auch nicht ihr Versteck - bereits im Jahr 2000 bekannt war. Außerdem habe der Häftling mehrfach verlorene Anstaltsschlüssel gefunden und abgeben. Als Zeugen befragte Wärter bestätigten Defekte an den Toren der Haftanstalt.
Foto: Peter Tomschi
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