Der Fall in Linz, bei dem eine Studentin sich bei der Wohnungssuche wegen ihres ausländischen Namens diskriminiert führt, sorgt für Wirbel. Er ist aber keinesfalls eine Ausnahme. Eine Studie zeigt, dass der Name schon meist zu Beginn der Suche ein Auswahlkriterium ist.
Eine 22-jährige Wirtschaftsstudentin aus Niederösterreich mit iranischen Wurzeln wollte sich in Linz für eine Wohnung (14 Quadratmeter um 460 Euro) bewerben. Der potenzielle Vermieter dürfte aber Probleme mit ihrer Herkunft haben: Er schrieb, er wolle nur an „angenehme und sympathische Mieter vergeben“. Die Frau verzichtete auf die Wohnung.
Nur weil die Wohnungsanzeige so klingt, als ob es ein Bewusstsein für den gesetzlichen Rahmen gibt, kann es dennoch zu Diskriminierungen kommen.

Ulrike Salinger, Gleichbehandlungsanwaltschaft
Bild: Florian Schrötter
Betroffen wird geholfen
„Solche Fälle werden regelmäßig an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gemeldet. Nur weil die Wohnungsanzeige so klingt, als ob es ein Bewusstsein für den gesetzlichen Rahmen gibt, kann es dennoch im weiteren Verlauf zu rassistischen Diskriminierungen kommen. Betroffene können sich gerne zur kostenlosen und vertraulichen Beratung an uns wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Fall zu besprechen“, erklärt Ulrike Salinger, Leiterin des Regionalbüros Oberösterreich der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Namen entscheidet
Eine Studie der Anwaltschaft zeugt auch von systemischer Diskriminierung am Wohnungsmarkt. Testanrufer meldeten sich auf 157 Inserate in Linz, Graz, Wien und Innsbruck. „Der Testanrufer Muhammad Asif bekam nur bei 50% der Telefonate sofortige Zusagen für eine Besichtigung. Der Testanrufer Michael Gruber hatte hingegen eine 100-prozentige Zusagenquote für Wohnungsbesichtigungen, obwohl er immer nach Muhammad Asif angefragt hat“, heißt es in der Studie.
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