August Wöginger steht am Dienstag nicht am Rednerpult im Parlament in Wien, sondern im Gerichtssaal 61 des Landesgerichts Linz. Dort muss sich der ÖVP-Klubobmann in der „Postenschacher“-Affäre verantworten. Zur Stunde wird der mächtige Politiker von der Richterin befragt.
Wöginger und zwei Finanzbeamten wird vorgeworfen, bei der Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding einen ÖVP-Bürgermeister bevorzugt zu haben. Wöginger bestreitet ein Fehlverhalten. Er habe eine Bewerbung, die er in seiner Abgeordneten-Sprechstunde erhalten habe, lediglich „zur Prüfung“ weitergeleitet.
„Ich würde es heute nicht mehr tun“
Zu Beginn seiner Einvernahme betont er, die Annahme einer Diversion sei kein Schuldeingeständnis. Zum Prozessauftakt hatten er und die beiden Mitangeklagten Verantwortung übernommen, um eine Diversion zu erreichen, das Oberlandesgericht Linz lehnte dies jedoch ab. Er stehe weiterhin zu seiner damaligen Erklärung. Es tue ihm leid, „was meine Bitte um Prüfung der Bewerbung alles ausgelöst hat“. Das gelte unverändert, „ich würde es heute nicht mehr tun“.
Der Bürgermeister sei in seine Sprechstunde gekommen und habe um Unterstützung gebeten, schildert Wöginger. Bei einem zufälligen Treffen mit dem damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, habe er sinngemäß gesagt: „Schaut euch das bitte einmal an. Ich halte ihn für einen geeigneten Kandidaten.“
Seine Intention sei nie gewesen, ein unsachliches Ergebnis herbeizuführen. Über den Ablauf des Besetzungsverfahrens habe er nichts gewusst und sich darüber „auch keine Gedanken gemacht“. Auf Nachfrage der Richterin betont er, er sei damals ÖAAB-Obmann gewesen, aber „nie Gewerkschaftsfunktionär“. Den Bürgermeister kenne er seit 2015 ausschließlich aus dem beruflichen Umfeld, auch aus dem ÖAAB.
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