Suchtproblematik

Kokain an der Bartheke verkauft: Prozess

Vorarlberg
21.02.2026 17:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Nicht nur Getränke waren im Lokal des angeklagten Vorarlberger Geschäftsführers über den Tresen gegangen. Auch Cannabis und Kokain gab es im Angebot. Am Freitag musste sich der 40-Jährige am Landesgericht Feldkirch dafür verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft belieferte der angeklagte Barbetreiber, der sich am Freitag am Landesgericht Feldkirch verantworten musste, mehrere Abnehmer in Vorarlberg. Verkauft wurde Kokain in Einzelportionen von einem bis eineinhalb Gramm, dazu eine größere Menge von insgesamt 108 Gramm. Auch ein Gramm Cannabis setzte er ab. Der Staatsanwalt errechnet daraus einen Umsatz von rund 15.400 Euro, der Gewinn soll knapp 4000 Euro betragen haben.

Auf die Frage, wohin das Geld geflossen sei, antwortet der Angeklagte offen: „Mehr als die Hälfte war für die Finanzierung meines eigenen Suchtproblems.“ Seit rund zwei Jahren konsumiere er selbst Kokain – nach eigenen Angaben drei bis vier Gramm pro Woche. Dazu kämen kleinere Mengen Amphetamin und Methamphetamin. Zwei Hausdurchsuchungen brachten weitere brisante Funde ans Licht.

Trotz bestehendem Waffen- und Munitionsverbot besaß der 40-Jährige eine Selbstladepistole, eine Repetierbüchse, zwei als Taschenlampen getarnte Elektroschocker, zwölf Wurfmesser und rund 120 Stück Munition. Auch dazu legt er ein Geständnis ab. Zudem soll er den Reisepass eines anderen Mannes mehrere Tage einbehalten haben und gab das Dokument erst nach Aufforderung durch die Polizei zurück. Zeugen braucht das Gericht keine mehr – das umfassende Geständnis spricht für sich.

Therapie als Möglichkeit
Der Angeklagte betont, er wolle sein Leben ändern und eine Therapie beginnen. „Vor zwei Wochen habe ich zuletzt Kokain konsumiert“, erklärt er. Am Ende fällt das Urteil: schuldig. Die Richterin verhängt zwölf Monate Freiheitsstrafe, macht aber auch Hoffnung: „Unter bestimmten Voraussetzungen wäre eine Therapie statt Haft möglich. Aber dafür muss ein Gutachten eingeholt werden.“ Auch der Staatsanwalt verweist auf eine Alternative: Sollte der Mann einen Arbeitsplatz finden, wäre sogar ein Hausarrest mit Fußfessel denkbar. Ein Urteil, das nicht nur Strafe, sondern auch eine letzte Chance bedeuten könnte.

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