„Krone“-Gastkommentar

Abstimmung über Neutralität

Kolumnen
09.02.2026 09:00

In unserem Strafgesetzbuch findet sich ein kaum bekannter Paragraf: 320 StGB. Juristen kennen ihn unter dem Titel „Neutralitätsgefährdung“. Mitten im Kalten Krieg, 1974, beschlossen, stellt er bis heute jeden in Österreich unter Strafandrohung, der eine Kriegspartei im Ausland unterstützt – mit bis zu fünf Jahren Haft. Ziel war es, die Neutralität zu schützen und Österreich aus fremden Konflikten herauszuhalten.

Im Zuge des EU-Beitritts wurde dieser Paragraf jedoch adaptiert. Man könnte auch sagen: Hinter verschlossenen Türen schraubte man an unserer Neutralität, ohne die Bevölkerung zu informieren. So ist es seither etwa nicht mehr strafbar, wenn die Unterstützung einer Kriegspartei auf EU-Ebene beschlossen wird. Ein Freibrief ist das freilich nicht. Weder Orden noch Trachten einer Kriegspartei sind aus Sicht der Neutralität tragbar.

De facto leben wir in einer typisch österreichischen Lösung: einerseits die immerwährende Neutralität im Verfassungsrang, andererseits ein politischer Schutzschirm für jene Politiker, die sie gefährden – oder neutralisieren. Doch Zeiten politischer Neuordnung verlangen klare Linien. So wie im Kalten Krieg mit § 320 Grenzen gezogen wurden, braucht es heute eine breite Debatte über unsere Neutralität: klar definiert, demokratisch beschlossen und per Volksabstimmung festgeschrieben. Der Wille des Volkes als verbindlicher Auftrag an die Politik: Das stünde einer Demokratie zur Abwechslung gut zu Gesicht.

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