Prozess in Graz

Koch warf Messer nach schimpfender Ehefrau

Steiermark
22.01.2026 15:11

Weil er ein Küchenmesser nach seiner Ehefrau warf und dieses im Brustkorb stecken blieb, musste sich am Donnerstag ein Rumäne (50) vor einem Geschworenensenat in Graz verantworten.

Seit über 30 Jahren leben laut Verteidiger Bernhard Lehofer sein Mandant und dessen Frau in guter Ehe, seit mehreren Jahren arbeiten sie im selben Restaurant in Graz: „Sie führen eine wunderbare Beziehung, das, was passiert ist, war ein großes Pech – macht man es hundertmal nach, gelingt es sicher nicht.“

Tat von Videokamera aufgezeichnet
Nachahmenswert ist die Aktion ohnehin nicht: Im Zuge eines Streits, weil der gebürtige Rumäne stockbetrunken zur Arbeit auftauchte und seine Gattin deswegen mit ihm schimpfte, warf er zuerst einen Hühnerknochen und dann sogar sein Küchenmesser über den Arbeitstisch nach seiner Angetrauten. Tatsächlich blieb es im Brustkorb seiner Frau stecken, wie ein vom vorsitzenden Richter Gerhard Leitgeb vorgeführtes Video eindrucksvoll zeigt. Die Verletzungen waren zum Glück nicht lebensbedrohend, zwei Tage danach stand sie bereits wieder in der Küche und arbeitete.

„Ich wollte es wirklich in ihre Richtung werfen. Ich hab‘ mir aber nicht viel dabei gedacht. Als ich gesehen habe, was passiert ist, war ich geschockt und habe sofort um Hilfe gerufen“, schildert der 50-Jährige. „Es hat nie Gewalttätigkeiten gegeben. Vielleicht dachte er, er hat statt des Messers noch einen Knochen in der Hand“, versucht das Opfer die Tat zu erklären. Jedenfalls ist sie sich sicher: „Er wollte mich bestimmt nicht verletzen. Ich möchte, dass mein Mann endlich wieder zu mir darf, ich liebe ihn!“

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Vielleicht dachte er, er hat statt des Messers noch einen Knochen in der Hand.

Das Opfer

Tatsächlich darf er noch am heutigen Tag zu ihr zurück. Denn er wird lediglich wegen grob fahrlässiger Körperverletzungen zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt. Somit wird der zuvor aus der Untersuchungshaft vorgeführte Mann an Ort und Stelle enthaftet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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