Steirer im Spital

Burschenschafter attackiert: „War spontane Idee“

Steiermark
07.01.2026 13:48

„Es ist kein politischer Prozess, auch wenn das Motiv politisch gewesen sein mag“, betont die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung in Graz. Und doch bleibt der Eindruck, dass es bei dem brutalen Überfall auf einen Burschenschafter vor einem Jahr um weit mehr geht als um eine „spontane Idee“, wie ein Angeklagter aus der linken Szene erklärt. 

Sieben Angeklagte nehmen am Mittwoch auf der Anklagebank Platz. Es sind Studenten aus Österreich und Deutschland, fünf Männer und zwei Frauen. Sie alle werden der linken Szene zugeordnet. Das Polizeiaufgebot in und um das Gericht ist riesig, denn im Internet wurde zu Störaktionen aufgerufen.

„Es geht hier aber nicht um einen politischen Prozess und nicht um eine Gesinnung. Es geht um die Wegnahme eines Kapperls, einen schweren Raub mit einer schweren Körperverletzung. Dass das Motiv politisch war, mag sein. Es hat für die Schuldfrage aber keine Relevanz“, mahnt die Anklägerin.

Viele Zuhörer wollten bei dem Prozess dabei sein.
Viele Zuhörer wollten bei dem Prozess dabei sein.(Bild: Jürgen Fuchs)
Die Angeklagten waren vor Gericht sehr fotoscheu.
Die Angeklagten waren vor Gericht sehr fotoscheu.(Bild: Jürgen Fuchs)

Ihren Ausführungen zufolge hatten die sieben Angeklagten vor einem Jahr zunächst an der Demonstration gegen den von vielen Burschenschaftern besuchten Akademikerball im Grazer Congress teilgenommen. Dann trafen sie sich in einem Café und sollen dort die Wegnahme einer Couleur-Mütze beschlossen haben, ehe sie nach einem passenden Opfer Ausschau hielten. „Und es war klar, dass schon ein ,Stesser‘ notwendig sein wird, weil das Opfer die Beute nicht freiwillig hergeben wird“, sagt die Staatsanwältin.

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Ich freue mich über die Worte der Staatsanwältin, dass es nicht um Gesinnung geht. Aber die Ermittlungen hatten einen anderen Beigeschmack. 

Eine der Verteidigerinnen

„Meine Mandanten sind nicht in die Schiene von Gewaltverbrechern einzuordnen“, betont Pia Kern, eine der beiden Verteidigerinnen, die für alle Mandanten Freisprüche beantragen. Es mag nicht legal und nicht in Ordnung gewesen sein, die Kappe wegzunehmen, „aber es war kein schweres Gewaltverbrechen. Es war ein politisches Statement.“ Es sei schade, dass nicht ermittelt wurde, wie die Verletzung des Opfers alternativ zustande gekommen sein könnte.

Das Polizeiaufgebot war groß
Das Polizeiaufgebot war groß(Bild: Jürgen Fuchs)

Durch Couleur-Kappe gekränkt
„Ich habe mich spontan zu der Idee hinreißen lassen, ihm die Kappe vom Kopf zu nehmen“, erklärt der Erstangeklagte, der mit dem Zweitangeklagten als Haupttäter geführt wird, dem Schöffensenat. Dieses Symbol des Stolzes habe ihn gekränkt. Aber er habe das Opfer, das mit seiner Ehefrau auf dem Heimweg war, nicht berührt, nur die Kappe. „Wenn es so war, wie Sie sagen, warum lag das Opfer dann am Boden und hatte einen Serienrippenbruch?“, fragt die Vorsitzende. Das könne er sich nicht erklären, so der Angeklagte.

„Haben Sie im Vorfeld über die Tat gesprochen?“, will die Richterin wissen. „Ich habe nur gewitzelt, dass es lustig wäre, einem Burschenschafter die Kappe wegzunehmen“, sagt der FH-Student. Aber es sei nur ein beiläufiger Witz gewesen. Als es dann zur Wegnahme kam, könnte es schon zu einem Blickkontakt zwischen ihm und dem Zweitangeklagten gekommen sein, der laut Videoüberwachung schließlich mit ihm gemeinsam wegrannte. „Wir hatten vielleicht denselben Gedanken.“

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Wenn es so war, wie Sie sagen, warum lag das Opfer dann am Boden und hatte einen Serienrippenbruch?

Frage der Richterin an einen der Angeklagten

„Keine Schmerzensschreie gehört“
„Sie schildern das als Schabernack“, wundert sich der Anwalt des verletzen Ennstalers. „Aber wie können Sie sich erklären, dass jemand zeitgleich mit der Wegnahme umfällt und sich sechs Rippen bricht?“ Er habe das Opfer nur liegen sehen, als er sich kurz umdrehte, so der Angeklagte. „Aber hörten Sie keine Schmerzensschreie oder Hilferufe der Ehefrau des Opfers?“, fragt die Richterin. – „Nein!“

Am Donnerstag kommt das Opfer zu Wort, dann könnte es ein Urteil geben.

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