Ärzte-Pfusch in Linz

Opfer-Anwalt brachte Strafanzeige gegen Klinik ein

Oberösterreich
11.02.2026 14:10

Nach einer falschen Krebsdiagnose hatten Ärzte der Kepler Uniklinik in Linz einer 30-jährigen Patientin die gesunde Gebärmutter entfernt. Nun brachte der Anwalt des Opfers bei der Staatsanwaltschaft Linz eine Strafanzeige ein.

Der Fall bewegte das Land: Eine junge Frau, Anfang 30, muss seit August 2025 mit den Folgen einer fatalen Fehldiagnose leben. Nach der Verunreinigung einer Gewebeprobe hatte sie eine falsche Krebsdiagnose erhalten. Daraufhin entfernten Ärzte des Kepler-Universitätsklinikums Linz Gebärmutter, beide Eileiter und einen Eierstock.

Wochenlang blieb ein aufklärendes Gespräch über den wahren Gesundheitszustand aus. Erst im Oktober erhielt ihr Anwalt Rainer Hable dann die Krankenakte. Ein Versuch, alle Verantwortlichen im November an einen Tisch zu bringen, scheiterte. Uniklinik und die oberösterreichische Gesundheitsholding teilten mit, dass die Behandlung „nach dem aktuellen medizinischen Standard“ durchgeführt worden sei.

Im Jänner wendet sich das Opfer an die „Krone“. Doch nach einer schriftlichen Anfrage an Uniklinik und Gesundheitsholding findet die Krankengeschichte der Patientin plötzlich den Weg in ein Regionalmedium – offensichtlich, um eine einseitige Darstellung bzw. Relativerung der vielen Fehler zu bewirken.

„Verletzung eines Berufsgeheimnisses“
Opfer-Anwalt Rainer Hable hat nun – wie bereits Anfang Feburar angekündigt – eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Linz eingebracht. Es geht um die Weitergabe vertraulicher Patientendaten, konkret: um den Bruch der ärztlichen Schweigepflicht nach Paragraf 121 des Strafgesetzbuches und „allfällig weiterer Strafbestimmungen“.

Die Strafanzeige wurde am 9. Februar bei der Staatsanwaltschaft Linz eingebracht
Die Strafanzeige wurde am 9. Februar bei der Staatsanwaltschaft Linz eingebracht(Bild: zVg)

Die sechsseitige Sachverhaltsdarstellung, die der „Krone“ vorliegt, richtet sich gegen „unbekannte Entscheidungsträger der Kepler Universitätsklinikum GmbH und/oder der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH“.

Hable erklärt: „Meiner Mandantin wurde mit diesem Vorgehen ein weiterer massiver Schaden zugefügt. Die Grundthematik ist: Muss jetzt jeder Patient, der einen Konflikt mit der Klinik hat, damit rechnen, dass seine Daten ohne Zustimmung an die Öffentlichkeit getragen werden?“ Beim Kern der Sache – einer möglichen schweren Körperverletzung aufgrund der Fehlbehandlung – sei man noch gar nicht angekommen.

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