Zu Unrecht entlassen

AK ging für Linzer bis zum Obersten Gerichtshof

Oberösterreich
19.12.2025 10:30
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Sein Arbeitgeber kündigte einen Linzer, weil dieser mehrmals unentschuldigt nicht am Arbeitsplatz gewesen sei und Betriebsgeheimnisse weitergeleitet habe. Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass der Mann unterkollektivvertraglich bezahlt, und unberechtigt entlassen worden war.

Rund zehn Monate lang arbeitete ein 40-jähriger Linzer als Assistent der Geschäftsführung für eine deutsche Firma, ausschließlich im Home Office und somit in Österreich. Weil er angeblich mehrmals unentschuldigt nicht am Arbeitsplatz gewesen war und Betriebsgeheimnisse verraten hatte, wurde er fristlos entlassen. Die AK setzte sich für seine Rechte ein und musste dafür bis zum Höchstgericht ziehen.

Deutscher Arbeitgeber
Der junge Mann war zehn Monate als Vollzeitkraft für eine deutsche Firma beschäftigt und hatte mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass er seine gesamte Arbeitsleistung, die hauptsächlich aus Assistenz- und EDV-Aufgaben bestand, im Home Office erbringen konnte. Das hatte aufgrund seiner Tätigkeit einwandfrei funktioniert – bis zu dem Tag, an dem ihm sein Arbeitgeber vorwarf, mehrmals unentschuldigt nicht am Arbeitsplatz gewesen zu sein und Betriebsgeheimnisse weitergeleitet zu haben. Diesen Vorwürfen folgte die Entlassung.

Mann wurde unterkollektivvertraglich bezahlt und unberechtigt entlassen
Die Arbeiterkammer prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, dass die Entlassung zu Unrecht erfolgt war, weil der Arbeitnehmer seine Pflichten zu keinem Zeitpunkt verletzt hatte. Die Arbeiterkammer berechnete die offenen Ansprüche. Während des gesamten Arbeitsverhältnisses hatte er zahlreiche Überstunden geleistet und keinen Urlaub konsumiert.

Falsch eingestuft
Zudem war er nach Ansicht der Arbeiterkammer falsch eingestuft und somit unter dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt bezahlt. Für die unberechtigte Entlassung stand ihm eine Kündigungsentschädigung zu. All diese Ansprüche forderte die Arbeiterkammer ein. Außerdem wies sie das Unternehmen darauf hin, dass aufgrund des Arbeitsplatzes in Österreich österreichisches Recht gelte.

Durch alle Instanzen
Da das Gegenüber uneinsichtig war, ging der Fall vor Gericht – und zwar durch alle Instanzen: Sowohl das Landesgericht Linz als auch das Oberlandesgericht gaben dem AK-Mitglied recht. Zuletzt stellte auch der Oberste Gerichtshof fest, dass die Entlassung zu Unrecht erfolgt war. Der Arbeitnehmer bekam knapp 17.000 Euro.

„Wir bleiben hartnäckig“
„Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, die Rechtsberatung der Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen. Und selbst wenn Arbeitgeber vorerst uneinsichtig sind und immer wieder gegen Urteile berufen, bleiben wir hartnäckig und verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

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