Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die Beschwerde einer Soldatin gegen einen Gemeindebescheid abgewiesen. Obwohl ihre sechsjährige Vierbeinerin eine Ausbildung als Militärhündin absolviert hat, ist sie nicht von der Alltagstauglichkeitsprüfung laut Hundehaltegesetz ausgenommen.
„Für uns ist es eine Bestätigung, dass die zuständige Kollegin korrekt gearbeitet hat“, sagt Christian Popp, Bürgermeister der Stadtgemeinde Stadl-Paura. Was war geschehen? Am 9. Dezember des Vorjahres hatte eine Militärhundeführerin ihre sechsjährige Rottweilerhündin bei der Stadtgemeinde angemeldet. Daraufhin wurde die Hundehalterin angewiesen, bis 9. Juni 2025 die Alltagstauglichkeitsprüfung zu absolvieren – was sie aber ignorierte.
Frist nicht eingehalten
Nach Verstreichen der Frist stufte die Stadtgemeinde die Vierbeinerin gemäß OÖ Hundehaltegesetz als „auffällig“ ein. Das wollte sich die Soldatin nicht gefallen lassen und legte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) ein. Ihre Begründung: Eigentümerin der Hündin sei das Bundesheer. Sie sei nicht dazu befugt, Entscheidungen über das Tier zu treffen – und außerdem würde die Rottweilerhündin regelmäßig Ausbildungen durchlaufen, die die Vorgaben des Hundehaltegesetzes deutlich übersteigen würden.
Wir in den Gemeinden sind diejenigen, die das Gesetz umsetzen. Da gibt es weder links noch rechts einen Spielraum, was nicht immer schön ist.
Christian Popp, Bürgermeister Stadl-Paura
„Keine grundsätzlichen Ausnahmen für Diensthunde“
Das LVwG wies die Beschwerde aber am 10. Dezember ab. Zusammengefasst kam das Gericht zu dem Schluss, dass für die Eigenschaft als Hundehalterin das Eigentum am Vierbeiner nicht Voraussetzung sei. Außerdem würde das Gesetz keine grundsätzliche Ausnahme für Diensthunde vorsehen. Die Ausbildung der Rottweilerhündin würde primär auf die Funktion als Wachorgan abzielen, weniger auf das konfliktfreie Führen in alltäglichen Situationen.
Gesetz soll überarbeitet werden
Ein ähnlicher Fall führte im Oktober dazu, dass der zuständige Landesrat Martin Winkler (SPÖ) ankündigte, das Gesetz evaluieren und Ausnahmen für Diensthundeführer schaffen zu wollen. „Die neue Verordnung wird 2026 beschlossen. Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen“, heißt es aus Winklers Büro. Dazu Bürgermeister Popp: „Warum wird die Alltagstauglichkeitsprüfung nicht in die militärische Ausbildung integriert? Das würde vieles erleichtern.“
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