Seit heuer müssen Banken innerhalb der EU Echtzeit-Überweisungen verpflichtend und kostenlos anbieten. Was es bei der Empfänger-Kontrolle durch die Geldinstitute zu beachten gilt, erklärt Arbeiterkammer-Expertin Melanie Gössler.
Instant Payments, auch Echtzeit-Überweisungen genannt, sind Überweisungen in Euro, die innerhalb der EU-/EWR-Staaten in maximal zehn Sekunden abgewickelt werden – und das rund um die Uhr, an jedem Tag des Jahres, unabhängig von Banköffnungszeiten. Auch die Gutschrift auf dem Empfängerkonto erfolgt innerhalb von zehn Sekunden nach Eingang.
Banken prüfen Empfänger
Seit 9. Oktober 2025 sind Banken dazu verpflichtet, bei Echtzeit-Überweisungen eine Empfängerkontrolle durchzuführen. Vor jeder Überweisung wird geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber bzw. der Kontoinhaberin vollständig, teilweise oder gar nicht übereinstimmt.
Man entscheidet somit selbst, ob die Zahlung trotz des Warnhinweises freigegeben oder abgebrochen wird. So sollen Fehlüberweisungen und Betrugsmaschen vermieden werden.
Ab 2027 auch in anderen Währungen
Stimmt der angegebene Name nicht mit jenem des Empfängerkontos überein, haftet man schließlich selbst im Betrugsfall. Die Bank haftet jedoch dann, wenn die Daten übereinstimmen. Ausgenommen von der Empfängerüberprüfung sind beispielsweise Sparkonten und Eigenüberträge. Ab 2027 sollen Instant Payments auch in anderen EU-Währungen verfügbar werden.
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