Zwölf Jahre lang war ein Vorarlberger Drogenkonsument nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt gekommen – dann der Rückfall. Weil er sich haufenweise mit Suchtmittel eingedeckt hatte, musste sich der Wiederholungstäter am Donnerstag vor Gericht verantworten.
Die Liste der vom Angeklagten bestellten und teilweise bei ihm sichergestellten Drogen liest sich wie ein Rezept der besonderen Art: zehn Tafeln Haschisch-Schokolade, 1000 LSD-Trips, 800 Gramm Cannabis, dazu 16 Gramm Ecstasy und rund 30 Gramm MDMA-Pulver. Die „Produkte“, wie er die Suchtmittel selbst nennt, beschaffte der 43-Jährige nicht nur in Vorarlberg – ein Teil der Ware kam über das Darknet aus Deutschland und den USA. Fast ein Jahr lang gelang es ihm, unbemerkt zu bleiben – bis im Mai diesen Jahres alles aufflog.
Bei der Hausdurchsuchung stießen die Ermittler auf die umfangreiche Drogenpalette, sehr zum Nachteil des achtfach Vorbestraften. „Zwölf Jahre haben Sie sich nichts zuschulden kommen lassen“, begann die Richterin ihren mahnenden Vortrag. Der Angeklagte nutzte die Gelegenheit sofort für eine Rechtfertigung: „Ja, weil ich mich damals für eine Familiengründung entschieden hatte.“
Vergleichsweise mildes Urteil
Da er sich bereits bei der Polizei geständig zeigte und erklärte, einen Teil der Substanzen lediglich für den Eigenkonsum erworben zu haben, verzichtete das Gericht auf eine unbedingte Haftstrafe. Am Ende standen sechs Monate bedingt und eine Geldstrafe von 1620 Euro.
Ein vergleichsweise mildes Urteil, bedenkt man den gesetzlichen Strafrahmen von bis zu drei Jahren. Der Verurteilte zeigte sich entsprechend erleichtert, bedankte sich höflich bei der Richterin – und verließ mit einem breiten Grinsen den Gerichtssaal.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.