„Bin kein Nazi“

Familienvater hängte Hitler-Bild im Wohnzimmer auf

Vorarlberg
11.12.2025 18:00

Ein wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung angeklagter Deutscher ist im Schwurgerichtsprozess am Donnerstag in Feldkirch mit einem blauen Auge davongekommen. Statt einer Verurteilung gab es lediglich eine Geldbuße.

Auf den ersten Blick wirkt der 48-jährige Angeklagte wie ein Musterbürger: unbescholten, fest angestellt, verheiratet, Vater zweier Kinder. Doch dieses Bild täuscht, wie sich am Donnerstag im Landesgericht Feldkirch zeigte.

Der im Bezirk Dornbirn lebende Deutsche musste sich wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten. Laut Anklage lud er über einen Zeitraum von zwei Jahren immer wieder Bilder auf sein Handy, die den Nationalsozialismus verharmlosten oder verherrlichten – und leitete einige davon sogar an andere Personen weiter. Eines der Bilder zeigte Adolf Hitler mit Partyhut, versehen mit dem Text: „Lockdown bis 20. April. Ihr Schlingel plant eine Überraschungsparty.“ Ein anderes, das auf KZ-Gräueltaten anspielte, trug den Spruch: „Du bist lustig. Ich vergaß zu lachen.“

Hitler-Porträt im Wohnzimmer
Besonders heikel war zudem seine Teilnahme an einer WhatsApp-Gruppe mit 22 Mitgliedern, in der ebenfalls derartige Inhalte kursierten. Diese Gruppe wurde dem Mann schließlich zum Verhängnis, nachdem Ermittler sie ausgeforscht hatten. Bei einer Hausdurchsuchung fanden Beamte im Wohnzimmer gut sichtbar ein weiteres Hitler-Porträt.

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Ich war noch nie vor Gericht. Ich bin Familienvater und will nie wieder hier sitzen.

Der Angekagte

Der Angeklagte wurde daraufhin angezeigt. Vor Gericht gab sich der Mann geständig und betonte: „Ich bin kein Nationalsozialist!“ Auf die Frage von Richter Dietmar Nußbaumer, wie sich das Gericht sicher sein könne, dass so etwas nicht wieder vorkomme, antwortete er: „Ich war noch nie vor Gericht. Ich bin Familienvater und will nie wieder hier sitzen.“

Geldstrafe sofort bezahlt
Da der Deutsche bisher völlig unbescholten war und die Zahl der sichergestellten Dateien mit 21 im unteren Bereich lag, entschied sich das Gericht dazu, von einer Verurteilung abzusehen. Stattdessen wurde eine Geldbuße von 3300 Euro verhängt – eine Summe, die der Beschuldigte noch am selben Tag beglich. Damit ist das Verfahren endgültig eingestellt, der Mann bleibt weiterhin unbescholten. Staatsanwältin Konstanze Erath hatte zum Schluss noch ein paar deutliche Worte parat: „Hätten Sie sich bereits bei der Polizei geständig gezeigt, wäre Ihnen ein Gerichtsszenario möglicherweise erspart geblieben.“

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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