Tragischer Fall

Frau liebevoll gepflegt – bis es nicht mehr ging

Vorarlberg
11.12.2025 06:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Bis zum Schluss hatte sich ein Vorarlberger Pensionist aufopferungsvoll um seine kranke Freundin gekümmert. Als diese an einem Herzinfarkt starb, erstattete die Polizei Anzeige gegen den Mann. Er soll die Bettlägerige am Ende nicht mehr ausreichend versorgt haben. Am Mittwoch musste sich der 66-Jährige am Landesgericht Feldkirch verantworten.

Dass ihn die ganze Sache sehr mitnimmt, zeigt der Beschuldigte in der Verhandlung. Immer wieder bricht er in Tränen aus, ringt mit Worten, die ihm letztlich im Hals stecken bleiben. „Sie hatte einen Sohn. Der hat sich all die Jahre nicht um seine Mutter gekümmert. Nur ich war da“, schluchzt der 66-Jährige.

Ein Paar seien er und die 75-Jährige nie gewesen. Dennoch wohnten sie gemeinsam acht Jahre in der Wohnung der Frau in Bregenz. „Sie litt an Arthrose und Arthritis, war schwer an Rheuma erkrankt und konnte kaum laufen“, schildert der Mann die Ausgangssituation. Mit der Zeit seien immer mehr Beschwerden dazugekommen, darunter Diabetes, eine Knie- und Schulter-OP und ein gebrochener Halswirbel. Fast ein Jahr lang wurde die Frau vom mobilen Pflegedienst versorgt. Auch hier half der Angeklagte fleißig mit. Was auch eine als Zeugin geladene Pflegerin bestätigt.

An die Grenzen gelangt
Nachdem er oft genug zugesehen hatte, wie Wundpflege funktioniert, kündigte er auf Geheiß der Partnerin den Hilfsdienst und übernahm die Pflege selbst. Was auch eine Zeit lang gut funktionierte. Selbst als sich ihr Gesundheitszustand weiterhin verschlechterte und er ihr nahelegte, ins Spital zu gehen, entschied sich die Frau dagegen. Was zur Folge hatte, dass der fürsorgliche Rentner immer mehr an seine Grenzen stieß. Eine Woche vor ihrem Tod verschlimmerten sich die Wunden deutlich, Verschmutzungen lagerten sich in Hautfalten ab. Der Mann drängte nun vehement auf einen Spitalaufenthalt – und die Frau stimmte schließlich zu. 

„Sie hätten ärztliche Hilfe holen müssen“
Doch dazu kam es nicht mehr: Sie starb noch in der Nacht. Die Gerichtsmedizinerin stellte fest, dass das Wundmanagement mindestens eine Woche lang unzureichend war und die Frau dehydriert gewesen sei. „Es ist offensichtlich, dass Ihnen die Frau sehr am Herzen lag und Sie sich acht Jahre lang hingebungsvoll um sie gekümmert haben“, sagte Richter Johannes Reheis. „Aber Sie hätten auch gegen ihren Willen ärztliche Hilfe holen müssen.“

Wegen Vernachlässigung wurde der Mann rechtskräftig zu 960 Euro Geldstrafe und vier Monaten bedingter Haft verurteilt. 

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