Im Zuge der Milliarden-Pleite von René Benko sezierten manche Medien auch das Privatleben des Promi-Paares – mit der völlig falschen Behauptung, dass sich Ehefrau Nathalie scheiden habe lassen. Am Landesgericht Innsbruck gab es nun ein weiteres Nachspiel.
Ausgangspunkt der Falschmeldung war ein bereits dafür verurteiltes heimisches Boulevardmedium. Andere Medien – auch ausländische – übernahmen die Scheidungsgeschichte offenbar ohne jede eigene Recherche. Medienrechtlich geklagt wurden daher die Online-Portale von „Bild“, „BZ Berlin“ und Schweizer „Tagesanzeiger“.
Eingriff in höchstpersönlichen Lebensbereich
„Ein eindeutiger Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich“, plädierte Benko-Anwalt Hubertus P. Weben, „und außerdem hat hier hat jegliche journalistische Sorgfalt gefehlt.“ Auch hätte eine Scheidung, selbst wenn sie stattgefunden hätte, nichts mit dem bisherigen öffentlichen Wirken seiner Mandantin zu tun.
„Neutraler“ Bericht über Scheidung?
Anwalt Michael Borsky vertrat bei den drei kurz aufeinander folgenden Prozessen am Dienstagnachmittag die drei gennanten Medien. Er sah eine reine Erwähnung einer Scheidung nicht als problematisch – „man hat sich im Bericht ja nicht über die Kinder oder Ähnliches ausgelassen“. Der Bericht, vor allem bei „Bild“, sei diesbezüglich sehr „neutral“ verfasst.
Eine außgerichtliche Einigung scheiterte im Vorfeld, was kurz erörtert wurde. Demnach lag eine der Forderungen bei 7000 Euro, das Angebot bei 1000 Euro.
Nicht-öffentliches Leben, daher medial schützenswert
Richter Bernhard Rüßkamp verhängte zunächst über „Bild“ Schadenersatz von 8000 Euro und begründete dies gleich stellvertretend für die zwei weiteren Fälle: „Nathalie Benko führte nicht das öffentliche Leben ihres Mannes“ – daher sei es medial schützenswert. Über die Online-Plattform der „BZ Berlin“ mit deutlich weniger (heimischen) Lesern wurde ein Betrag von 2000 Euro verhängt. Dieselbe Summe muss die Online-Version des „Tagesanzeiger“ an Nathalie Benko zahlen. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.
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