Züchter angeklagt

Höllenqualen bei Geburt: Bisonkuh und Kälbchen tot

Steiermark
03.12.2025 06:00

Todesqualen soll eine Bisonkuh bei der Geburt durchlitten haben, ehe sie und das Kälbchen starben. Ein steirischer Züchter wurde im Juni wegen Tierquälerei durch Unterlassen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil wurde aufgehoben, am Dienstag bei der Neuauflage in Graz lehnte der Angeklagte eine Diversion ab: „Ich bin unschuldig!“

Rund 100 Bisons hält der angeklagte Steirer. Dabei wurde er schon mehrmals von Behörden gerügt, etwa weil einige der imposanten Rinder ausgebüxt waren. Aber auch wegen tierschutzrechtlicher Angelegenheiten soll er schon länger im Visier der Bezirkshauptmannschaft sein. Zu einem Tierhaltungsverbot ist es bislang aber nicht gekommen.

Und geht es nach dem 69-Jährigen, soll das auch so bleiben. Deswegen lehnt er die von Richter Hanspeter Draxler angebotene Diversion auch ab. „Selbst bei einer Diversion würde es ein Tierhalteverbot geben“, klärt der Verteidiger des Züchters auf. Auch die Erläuterung des Richters, dass der Steirer ja nichts aktiv falsch gemacht, aber es unterlassen habe, das Richtige zu tun, stößt auf taube Ohren. „Er ist davon ausgegangen, dass es ein normaler Geburtsvorgang ist“, so der Anwalt.

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Es ist eine Tatbegehung durch Unterlassung. Sie haben nichts aktiv falsch gemacht, aber Sie haben es unterlassen, das Richtige zu tun.

Richter Hanspeter Draxler

„Normale Abkalbung“
Zur Erklärung: Bereits im Sommer wurde der 69-Jährige wegen der Tierquälerei zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil wurde bekämpft, das Oberlandesgericht Graz hob es wegen einer genaueren Feststellung der zeitlichen Abläufe wieder auf. Wie schon im ersten Rechtsgang bestreitet der Angeklagte die Tat: „Für mich war es eine vollkommen normale Abkalbung.“

„Wieso haben Sie nicht noch einmal nach der Kuh gesehen?“, will der Richter wissen. „Du kannst einem Bison nicht helfen. Das lassen die Herde und die Kuh nicht zu, und das würde den Geburtsvorgang unterbrechen“, erklärt der Steirer. Die falsche Lage des Kalbs im Geburtskanal habe er nicht bemerkt.

„Qualvoller Tod“
Während das Kalb schon tot war, dürfte die Kuh noch stundenlang unter schmerzhaften Presswehen bis zur totalen Erschöpfung versucht haben, das Kalb zur Welt zu bringen, führte der Gutachter im ersten Prozess den qualvollen Tod aus. „Der Sachverständige kennt sich mit Bisons nicht aus. Ihr Verhalten unterscheidet sich extrem von Rindern“, betont der Angeklagte am Dienstag. Er hätte gern einen anderen Gutachter, bevorzugt vom deutschen Bisonzuchtverband.

Der Prozess wird vertagt, um die Sachverständigenfrage zu klären. Zudem soll noch eine Amtstierärztin als Zeugin aussagen.

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