10 Regeln beachten

So gelingt auf Pisten ein Miteinander ohne Unfälle

Tirol
03.12.2025 06:00

Zwar ist die Wintersaison noch recht jung. Die ersten Skikollisionen auf Tirols Bergen gab es aber bereits. Weitere werden wohl noch folgen. Die „Krone“ ruft daher die zehn Regeln in Erinnerung und zeigt die Unfallfolgen.

Die erste Skikollision auf Tirols Bergen in dieser Wintersaison meldete die Polizei bereits am 30. Oktober. Am Pitztaler Gletscher war ein 27-jähriger Snowboarder aus Japan mit einem jugendlichen Skifahrer (15) aus Polen auf der blauen Piste Nummer 22 zusammengekracht. Während der 15-Jährige schwer verletzt mit dem Hubschrauber in das Krankenhaus Zams geflogen werden musste, kam der Japaner mit dem Schrecken davon.

Derartige Kollisionen auf unseren Pisten wird es in der heurigen Saison sicher wieder mehrere geben.

Zehn Regeln der FIS müssen Wintersportler beachten.
Zehn Regeln der FIS müssen Wintersportler beachten.(Bild: Christof Birbaumer)

Im Vorjahr 660 Verletzte wegen Kollisionen auf Piste
Im Vorjahr gab es deswegen laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit 660 Verletzte, wie es auf Nachfrage der „Krone“ heißt. Um das Miteinander auf den Abfahrten in den Skigebieten möglichst sicher zu gestalten, wurden im Mai 1967 auf einem Kongress in Beirut die zehn Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes FIS beschlossen.

„Sie gelten für alle Wintersportler gleichermaßen, und jeder ist verpflichtet, diese zu kennen und einzuhalten“, heißt es vom Kuratorium für Alpine Sicherheit. Zum Auftakt der Wintersaison ruft die „Krone“ diese in Erinnerung.

Zehn Regeln, die jeder auf der Piste einhalten sollte

  • Jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  • Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
  • Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  • Jeder Skifahrer, der in eine Abfahrt einfährt, nach einem Halt wieder anfährt oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
  • Jeder Skifahrer muss die Markierungen und die Signale beachten.
  • Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Wer nach Crash flieht, der macht sich strafbar
Wer nach einem „Crash“ auf der Skipiste einfach die Flucht ergreift, der macht sich strafbar. „Paragraf 95 des Strafgesetzbuches sieht für die Unterlassung der Hilfeleistung eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, bei Todesfolge mit bis zu einem Jahr vor“, klärt das Kuratorium für Alpine Sicherheit auf.

Zu den verheerenden Folgen, die aus schweren Kollisionen auf Pisten resultieren, hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit eine entsprechende Simulation erstellt.

Mehrere Simulationen durchgeführt
Crashtests zeigen die fatalen Folgen von Kollisionen mit Skiern

Es ist eine Zahl, die jeder Einheimische und jeder Tourist bedenken sollte, bevor er die Skipiste mit den Skiern oder dem Snowboard hinunterfährt. „Mehr als 20.000 Menschen verletzen sich pro Jahr beim Skifahren so schwer, dass sie im Spital behandelt werden müssen“, rechnet das Kuratorium für Verkehrssicherheit vor.

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Fährt ein Kind mit 30 km/h gegen ein festes, ungesichertes Hindernis, liegt das Risiko einer lebensbedrohlichen Verletzung trotz Helm bei über 90 Prozent.

Tabea Fian

Rund 15 Prozent von diesen Unfällen sind Kollisionen. Gemeinsam mit der Technischen Universität Graz wurden eigene Crashtests gemacht, um die gefährlichen Folgen einer Skikollision zu zeigen. Die Ergebnisse sind deutlich: „Fährt ein Kind mit 30 km/h gegen ein festes, ungesichertes Hindernis, wie beispielsweise einen Baum oder eine Seilbahnstütze, liegt das Risiko einer lebensbedrohlichen Verletzung trotz Helm bei über 90 Prozent“, rechnet die Studienleiterin Tabea Fian vor.

Allein wegen Kollisionen auf den Skipisten gab es im Vorjahr rund 660 Verletzte, heißt es vom ...
Allein wegen Kollisionen auf den Skipisten gab es im Vorjahr rund 660 Verletzte, heißt es vom Kuratorium.(Bild: Christof Birbaumer)

Crash mit 50 km/h gleich wie ein Zehn-Meter-Absturz
Prallt ein Wintersportler unterdessen mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf ein stehendes Hindernis, ist das vergleichbar mit einem Sturz aus einer Höhe von zehn Metern. Weiters zeigten die Simulationen, dass durch das Tragen eines Helms das Gehirnverletzungsrisiko bei Kollisionen mit Hindernissen bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h deutlich reduziert werden kann.

Bei höheren Geschwindigkeiten sind jedoch weitere Schutzmaßnahmen notwendig, um das Verletzungsrisiko zu senken. Durch die Anbringung von Schaumstoffmatten kann das Risiko für schwere Verletzungen um mehr als das Vierfache reduziert werden. „20 Zentimeter dicke Schaumstoffschichten konnten die Kollisionsenergie deutlich besser absorbieren als dünnere Varianten“, verdeutlicht Fian. Neben dem Tragen eines Helms sei eine angepasste Fahrweise essenziell.

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