„Ist das ein Scherz?“

Monate nach Auszahlung Ärger mit Handwerkerbonus

Tirol
30.11.2025 08:00

Der Handwerkerbonus ist eine feine Sache, wenn man ihn bekommt. Doch nach der Auszahlung kann es damit Ärger geben, wie ein Fall aus Tirol zeigt. Schlamperei im Amt oder „nur“ kompliziert? Die „Krone“ zeigt, was dahintersteckt und warum jetzt beim Handwerkerbonus Eile geboten ist.

Einen Teil der oft saftigen Arbeitskosten für Handwerker vom Staat zurückholen – das ist mit dem Handwerkerbonus möglich. Heuer sind bis zu 1500 Euro drinnen. Doch in der Praxis kann das bereits ausgezahlte Geld auf einmal wieder futsch sein. Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) aus Tirol kann ein Lied davon singen.

Betrugsmail oder ein schlechter Scherz?
„Das kann nur ein Scherz oder ein Betrugsmail sein.“ Das war die erste Reaktion eines Betroffenen, als er vor Kurzem von der entsprechenden Abteilung des Wirtschaftsministeriums aufgefordert wurde, den Handwerkerbonus für 2024 zurückzuzahlen.

Doch es war alles andere als ein Scherz. Im Amt war es zu einem „Missgeschick“ – so die wörtliche Formulierung – gekommen. Dem Antragsteller wurde offenbar eine falsche Summe ausbezahlt. „Leider ist es nicht möglich, den Differenzbetrag an Sie zu überweisen. Wir haben nur die Möglichkeit, Ihren Antrag abzulehnen und neu für Sie zur Einreichung zu bringen“, heißt es im Schreiben. Also alles auf Anfang!

Kurios: Im selben Haus wurde eine andere Partei aufgefordert, einen Teil der Summe zurückzuzahlen.

Beim Beantragen der Förderung gilt es einiges zu beachten.
Beim Beantragen der Förderung gilt es einiges zu beachten.(Bild: Christof Birbaumer)

Rückforderungen sind durchaus möglich
Schlamperei oder einfach sehr kompliziert? Die „Krone“ fragte beim Wirtschaftsministerium nach. Dort bestätigt man, dass es zuweilen Rückforderungen geben kann. Derzeit seien noch 40 Anträge aus 2024 in Bearbeitung. In Einzelfällen könne es zu einer falschen Auszahlung kommen, vor allem bei WEG-Anträgen, wird eingeräumt. Diese seien meist sehr komplex. Denn die Arbeitskosten müssen anteilsmäßig berechnet werden.

„Die Anträge werden in der Regel einzeln und zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingereicht“, erläutert man bei der Presseabteilung des Ministeriums. Dies könne zu langen Prüfverfahren führen. Dieser aufwendige und komplizierte Ablauf dürfte auch ein Grund dafür sein, warum relativ wenige Eigentumsgemeinschaften ein Ansuchen „wagen“.

Daten und Fakten

  • Gefördert werden für das Jahr 2025 20 Prozent der förderbaren Kosten für Arbeitsleistung bis zu einer Höhe von maximal 1500 Euro.
  • Mit Stand Mitte November wurden für die Förderperiode 2025 bisher über 100.000 Anträge eingebracht. Für die Förderperiode 2024 waren es über 250.000.
  • Für die Jahre 2024/25 stehen laut Ministerium insgesamt 300 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
  • Der Handwerkerbonus 2025 kann noch bis Ende Februar 2026 beantragt werden.
  • Achtung! Damit Arbeiten auch berücksichtigt werden, müssen diese bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Wichtig! Die Frist für Bonus nicht versäumen
Roland Rödlach von der AK Tirol wundert das nicht. „Es ist in der Tat kompliziert, die Antragshöhe richtig nach Anteilen zu errechnen, zumal es aufgrund von Fördergrenzen passieren kann, dass eine Partei Anspruch hat und die zweite nicht“, erläutert der Mitarbeiter der Abteilung Wirtschaftspolitik. Was der AK-Fachmann Betroffenen rät? Sich beraten lassen.

Worauf Rödlach angesichts des nahenden Jahresendes auch noch aufmerksam macht: „Für den Handwerkerbonus 2025 müssen die Arbeiten noch heuer abgeschlossen sein, damit man überhaupt förderwürdig ist.“ Ob es 2026 eine Neuauflage dieser Förderung gibt, ist noch unklar.

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