Wegen Sachbeschädigung und Urkundenunterdrückung musste sich am Dienstag ein 48-jähriger Vorarlberger am Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Vorbestrafte hatte sich wegen „einer alten Geschichte“ am Mercedes eines Widersachers in Bregenz abreagiert.
Glaubt man dem Angeklagten, herrscht zwischen ihm und dem Opfer bereits seit sieben Jahren Krieg. Auslöser dafür soll eine Rufmord-Kampagne gegen den Beschuldigten gewesen sein, was zur Folge hatte, dass die Behörden ihm und seiner Partnerin das gemeinsame Kind wegnahmen und in Obhut gaben. Im jetzigen Fall geht es um die Vergehen der Sachbeschädigung und Urkundenunterdrückung. Delikte, für die der Gesetzgeber eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren vorsieht.
Ende September hatte der Angeklagte den geparkten Mercedes seines Widersachers vor einem Tabledance-Lokal in Bregenz gesichtet und daraufhin mehrere Dellen in den Wagen getreten. Anschließend montierte der Zornige die Kennzeichen ab und nahm diese mit. Obwohl der Täter im Schutz der Dunkelheit flüchten konnte, blieb die Sache nicht unbeobachtet. Die am Lokal angebrachte Überwachungskamera hatte nämlich alles aufgezeichnet, der 48-Jährige wurde als Täter entlarvt und angezeigt.
Sachschaden zu hoch bemessen?
In der Verhandlung am Dienstag machte der Beschuldigte keinen Hehl daraus. „Was soll ich sagen? Es ist ja eh alles auf der Kamera drauf. Also bekenne ich mich schuldig.“ Der laut Kostenvoranschlag entstandene Sachschaden am Auto in Höhe von 7000 Euro erscheint dem Arbeitslosen dennoch zu hoch, weshalb er lediglich 4000 Euro an Schadenersatz anerkennt.
Was soll ich sagen? Es ist ja eh alles auf der Kamera drauf. Also bekenne ich mich schuldig.
Angeklagter vor Gericht
Richterin Franziska Klammer spricht den Mann schließlich schuldig im Sinne der Anklage und verurteilt ihn aufgrund seiner fünf Vorstrafen zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten sowie 720 Euro Geldstrafe. „Ich glaube Ihnen, dass die Sache eine Vorgeschichte hat. Aber das hat in dem Verfahren keine Relevanz. Trotzdem beschädigt man nicht einfach ein fremdes Auto.“ Mildernd wertete das Gericht das Geständnis des Angeklagten und die Bereitschaft, den Schaden wieder gutzumachen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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