Ein in Vorarlberg lebender Deutscher musste sich am Landesgericht Feldkirch wegen des Besitzes von Kindesmissbrauchsdarstellungen verantworten. Überrascht dürfte nicht nur der Angeklagte gewesen sein, als ihm die Kripo einen Besuch abstattete, sondern auch die Beamten selbst.
Diese hatten den Deutschen eigentlich im Zusammenhang mit einem Drogendelikt aufgesucht, wurden jedoch anderweitig fündig. Im Zuge der Hausdurchsuchung fanden sie nämlich mehrere Datenträger mit Darstellungen von Kindesmissbrauch.
Unmündige Buben und Mädchen
In einem Zeitraum von zehn Jahren hatte der Angeklagte insgesamt rund 400 einschlägige Fotos und 100 Videos aus dem Netz heruntergeladen und abgespeichert. Die Opfer: allesamt unmündige Buben und Mädchen, jede einzelne Tat ein Verbrechen. Weshalb dem Mann bis zu fünf Jahre Gefängnis drohten.
Mein Mandant will Verantwortung übernehmen und sich bessern.
Der Anwalt des Angeklagten vor Gericht
„Mein Mandant will Verantwortung übernehmen und sich bessern“, stellt die Verteidigung zu Beginn der Verhandlung klar. Deshalb bekennt sich der Angeklagte zum Vorwurf des Staatsanwalts auch schuldig. Fast schon entschuldigend sein Nachsatz, die Bilder seien doch lediglich Kopien einer alten, defekten Festplatte gewesen.
„Legales Material hätte ich schon gerne wieder“
Mit der Beschlagnahme der Datenträger erklärt sich der Beschuldigte dann lediglich bedingt einverstanden: „Legales Material hätte ich aber schon gerne wieder.“ Damit meint er Erwachsenenpornografie, was seinen Anwalt dazu bewegt, abzuwinken und ihm zu raten, er solle es gut sein lassen.
Schuldig im Sinne der Anklage
Trotz Einsicht und Geständnisses spricht die Richterin am Landesgericht Feldkirch den Deutschen schuldig im Sinne der Anklage und verhängt aus generalpräventiven Gründen eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten. Unbedingt ist jedoch die Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro, die er allerdings in 24 Monatsraten abstottern darf. Weil der Mann gut verdient, veranschlagt Frau Rat weitere 300 Euro an Verfahrenskosten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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