110 Euro Geldstrafe bekam eine Salzburgerin, weil sie bei einer Pflicht-Befragung der Statistik Austria nicht mitmachte. Ihren Ärger teilte sie dem Gericht in einem Brief mit. Laut Gesetz könnte die Strafe sogar noch höher ausfallen. Warum die Umfrage so wichtig ist, erklärt die Statistik Austria.
Schon gewusst? Wer bei bestimmten Umfragen der Statistik Austria nicht mitmacht, kann eine Geldstrafe bekommen. Genau das ist einer Salzburgerin Anfang September passiert. Eine 110 Euro Geldstrafe wegen Übertretung des Bundesstatistikgesetzes schickte ihr der Magistrat zu, weil sie an einer verpflichtenden Umfrage nicht teilgenommen habe.
„Mit nicht ganz freundlichen Grüßen“
Aus „großem Ärger“ darüber, schrieb sie dem Amt und dem Salzburger Landesverwaltungsgericht einen Brief: „Es ist aus meiner Sicht eine Zumutung und eine Frechheit, dass Bürger für das Nichterscheinen bei einer Umfrage sofort mit einer derart hohen Geldstrafe belangt werden. Statt einer klaren Information wird man mit Strafverfügungen konfrontiert.“ Dies sei „bürgerfeindlich, unverständlich und inakzeptabel“, kritisierte die Frau und unterzeichnete „mit nicht ganz freundlichen Grüßen“.
Nur beim Mikrozensus ist Umfrage Pflicht
Die Behörde wertete den Brief als Beschwerde gegen den Strafbescheid. Das Gericht bat um konkretere Angaben, doch darauf reagierte die Betroffene nicht. Da die Beschwerde rechtlich mangelhaft war, wurde sie zurückgewiesen – und damit die Geldstrafe bestätigt.
Laut Paragraf 66 des Bundesstatistikgesetzes wären bei Übertretungen, darunter zählen auch wissentliche Falschangaben, Geldstrafen bis zu 2180 Euro möglich. Die Strafhöhe legt aber die Behörde fest, betont die Statistik Austria auf „Krone“-Nachfrage: „Der Mikrozensus ist die einzige durchgeführte Befragung, bei der eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht.“ Damit werden die wichtigsten Veränderungen der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Wohnbevölkerung festgestellt. Sie sind die Grundlage für Entscheidungsträger. 22.500 Haushalte werden pro Quartal fünfmal alle drei Monate befragt. Eine Zufallsziehung entscheidet, welcher private Haushalt an der Reihe ist. Ergänzend teilte die Statistik Austria noch mit, dass „keineswegs sofort gestraft“ werde: Ausgewählte Haushalte werden mehrfach kontaktiert, unter anderem mit einem Rsb-Schreiben oder direkt über eine Erhebungsperson. Es bestehe auch die Möglichkeit von Terminvereinbarungen.
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