Nach dem Kokain-Eklat am Münchener Oktoberfest verordnete das Gericht für den gefallenen Burgschauspieler Florian Teichtmeister Krisenintervention im forensisch-therapeutischen Zentrum in der Justizanstalt Wien-Mittersteig. Jetzt droht dem früheren TV-Kommissar die langfristige Anstaltseinweisung. Stichtag ist der 28. Jänner.
Anfang Oktober wurde der wegen Kinderpornografie zu zwei Jahren bedingt verurteilte Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister festgenommen. Er brach am Münchener Oktoberfest seine Bewährungsauflagen, wurde auf einer Toilette in flagranti beim Kokainkonsum erwischt. Der frühere TV-Kommissar ist seither im forensisch-therapeutischen Zentrum in der Justizanstalt Wien-Mittersteig untergebracht.
Es wird sich herausstellen, dass nur ein einmaliger Konsum von Kokain vorlag und daher die Unterbringung in einer Anstalt nicht nötig ist.

Teichtmeisters Anwalt Rudolf Mayer
Bild: Zwefo
Richter Stefan Apostol ordnete am 28. Oktober die Krisenintervention für Teichtmeister an – sprich eine dreimonatige Beobachtungs- und Therapiezeit. Weihnachten und Silvester hat der Künstler, dessen Fall 2023 für enormes Aufsehen gesorgt hatte, am Mittersteig verbracht.
Unterbringung auf unbestimmte Zeit?
Die Krisenintervention läuft am 28. Jänner aus. Apostol muss demnach in den nächsten Tagen entscheiden, ob Teichtmeister, bei dem eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung attestiert wurde, weiterhin in einer Anstalt untergebracht bleibt, oder ob der 46-Jährige gegen Auflagen frei kommt. Wird er eingewiesen, bedeutet dies eine Unterbringung auf unbestimmte Zeit.
Anwalt Rudolf Mayer geht davon nicht aus: „Es wird sich herausstellen, dass nur ein einmaliger Konsum von Kokain vorlag und daher die Unterbringung in einer Anstalt nicht nötig ist.“ Nachsatz: „Dies natürlich mit strengen Weisungen und Kontrollen.“
Gutachten als Entscheidungsgrundlage
Voraussichtlich diese Woche wird Teichtmeister noch einmal Besuch von der Polizei und von Gerichtsgutachter Peter Hofmann bekommen. Der renommierte Psychiater wird seinen Bericht anschließend ans Gericht übergeben – eine wichtige Entscheidungsgrundlage für den Richter Apostol, der die heikle Entscheidung treffen muss.
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