Ein Krimi rund um ein Mini-Haus wurde in Tirol zum vermeintlichen Betrugsfall. Zum Entsetzen eines Unternehmers landet vorerst aber niemand auf der Anklagebank. Doch er will weiterkämpfen.
Ein verschwundenes „Tiny House“ sorgte vor fast genau einem Jahr für Schlagzeilen und brachte viele Leser sogar zum Schmunzeln. Denn wie war es möglich, dass ein rund 14 Meter langes Häuschen samt einer zehn Tonnen schweren Terrasse über Nacht abhandenkommt?
Dasselbe Holzhäuschen offenbar zweimal verkauft
Es stellte sich heraus, dass ein Mann aus Bayern (Name der Redaktion bekannt) das Haus in einer Nacht-und-Nebel-Aktion in Kirchbichl „entführt“ und über die Grenze gebracht hatte. Der Deutsche hat es nämlich um 250.000 Euro gekauft, aber nicht geliefert bekommen.
Doch die Causa wurde noch skurriler! Denn ein in Tirol lebender Landsmann des Käufers erhob plötzlich ebenfalls Ansprüche auf das Luxus-Chalet. Auch er hatte das Holzhäuschen gekauft, nachdem er es bei einem Polo-Event in Reith bei Kitzbühel von einem bekannten Tiroler DJ mit einer GmbH in der Schweiz angepriesen bekommen hatte.
„Ich habe dafür 200.000 Euro bezahlt. Weitere 50.000 Euro hielt ich aufgrund eines Rechtsstreits zurück, da das Chalet zugesagte Eigenschaften nicht aufgewiesen hat“, erzählt der Unternehmer der „Krone“.
Plötzlich war das „Tiny House“, das in Ellmau Urlauber empfangen hätte sollen, aber weg. Über den Zivilrechtsweg versuchte der Wahl-Tiroler das bezahlte Geld von der Verkäuferfirma zurückzubekommen. Doch der Prozess kam zum Erliegen. Die GmbH des DJs war mittlerweile in Konkurs.
Staatsanwaltschaft sieht zivilrechtliche Sache
Der Unternehmer, der nun ohne Haus und ohne Geld dasteht, erstattete daraufhin Anzeige wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges. „Wir sind überzeugt, dass es sich um einen Fall für die Staatsanwaltschaft handelt. Dasselbe Chalet wurde nämlich mindestens zweimal verkauft“, erklärt Klaus Ebermayer, der Kitzbüheler Anwalt des mutmaßlichen Opfers. Doch die Staatsanwaltschaft Innsbruck wies die Anzeige ab und stellte die Ermittlungen ein. Man sehe darin lediglich eine „zivilrechtliche Angelegenheit“.
Für mich ist unbegreiflich, dass bei Prominenten, wie bei Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht, die Gerichte wegen einer nicht bezahlten Hotelrechnung von 14.000 Euro sehr wohl aktiv wurden, in meinem Fall aber wegschauen.
Das mutmaßliche Betrugsopfer
Ein Schlag ins Gesicht für den Unternehmer, der von diversen Unstimmigkeiten überzeugt ist und daher die Fortführung des Ermittlungsverfahrens beantragt hat. Die Hoffnung, zumindest einen Teil seines bezahlten Geldes wiederzubekommen und den vermeintlichen Betrüger auf die Anklagebank zu bringen, keimte beim Unternehmer wieder auf. Doch das Gericht kam jetzt zur Entscheidung, dass die Einstellung des Verfahrens noch im Rahmen liege. „Eine Entscheidung, die ich nicht nachvollziehen kann“, betont Anwalt Ebermayer.
„Für mich ist unbegreiflich, dass bei Prominenten, wie bei Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht, die Gerichte wegen einer nicht bezahlten Hotelrechnung von 14.000 Euro sehr wohl aktiv wurden, in meinem Fall aber wegschauen. Dabei geht es bei uns um eine Summe von mindestens einer halben Million Euro“, ist der Deutsche fassungslos und hat in Absprache mit seinem Anwalt entschieden, nun in Deutschland Strafanzeige gegen den mutmaßlichen Betrüger zu stellen.
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