Steueraffäre

Selbstanzeige bringt Hoeneß nichts

Sport
28.02.2014 12:22
Die Staatsanwaltschaft München II soll nach "Focus"-Informationen die Selbstanzeige von Uli Hoeneß nicht für strafmildernd halten - geschweige denn für strafbefreiend. Das berichtet das Magazin unter Berufung auf die Anklageschrift. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Anwälte des FC-Bayern-Präsidenten wollten sich am Freitag dazu äußern.

Laut "Focus" geht die Anklagebehörde davon aus, dass Hoeneß die Selbstanzeige nicht aus freien Stücken und aus Reue verfasst habe, sondern weil ein Journalist die Steuerhinterziehung schon vorher entdeckt und recherchiert hatte. Die Selbstanzeige sei außerdem nach Ansicht der Staatsanwaltschaft inhaltlich fehlerhaft und weise große Lücken auf.

Prozess beginnt am 10. März
Hoeneß muss sich vom 10. März an vor dem Landgericht München II wegen Steuerhinterziehung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Bei einer solchen Summe droht Hoeneß unter Umständen eine Gefängnisstrafe.

Im Jahr 2012 bekräftigte der Bundesgerichtshof: Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe kommt nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

(Bild: KMM)



Kostenlose Spiele