Die Grünen wollen das umstrittene EU-Mercosur-Abkommen vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen und dort kippen. Und sie werfen der Bundesregierung vor, bei diesem Deal „ein gleichermaßen doppelbödiges wie undurchsichtiges Spiel zu spielen“.
Konkret soll der Europäische Gerichtshof in einem Gutachten verbindlich klären, ob das Mercosur-Abkommen mit den EU-Verträgen vereinbar und die Aufspaltung des Deals zulässig ist. Immerhin wird den Mitgliedsstaaten damit beim entscheidenden Handelsteil das Veto-Recht genommen.
Verbindlicher Antrag des Parlaments wird ignoriert
Ein verbindlicher Antrag des Parlaments an die Regierung von 2019, der bis heute gilt, verlangt, dass „alle Maßnahmen ergriffen werden sollen, um das Mercosur-Abkommen zu stoppen“. Und jetzt, will man nicht mal mehr die juristische Klärung, die wir im Ausschuss anstoßen wollten, erlauben, kritisieren die Grünen, dass die Regierung einen entsprechenden Antrag im EU-Hauptausschuss abgelehnt habe.
Die Europäische Kommission legte am 3.9.2025 Entwürfe für Ratsbeschlüsse für die Unterzeichnung und den Abschluss eines Abkommens mit den Staaten des Mercosur in geteilter Form vor. Um die Blockadehaltung einiger Mitgliedstaaten zu umgehen, hat die Europäische Kommission einmal ausschließlich den Handelsteil und einmal das gemischte Abkommen, also inklusive des politischen Rahmens, vorgelegt. Der politische Teil verlangt Einstimmigkeit im Rat und muss von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Das reine Handelsabkommen kann dann mit qualifizierter Mehrheit im Rat beschlossen werden, das heißt, dass mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten (15 von 27), die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, zustimmen müssten. Auch das EP muss mehrheitlich zustimmen.
Widerstand gegen das Abkommen gibt es vor allem in den beiden von der Agrarwirtschaft stark geprägten Ländern Frankreich und Polen, aber auch in den Niederlanden und Österreich.
Die rechtliche Zulässigkeit dieses „Splittings“ ist höchst umstritten. Letztlich kann nur der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob dieses Vorgehen mit den EU-Verträgen vereinbar ist. Daher haben die Grünen einen Antrag gestellt, der die Bundesregierung auffordert, ein Gutachten des EuGH zu diesem Vorgehen einzuholen. Die EU-Verträge sehen nämlich explizit vor, dass Mitgliedstaaten den EuGH ersuchen können, ein geplantes Abkommen auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der grüne Abgeordnete Werner Kogler wirft der Regierung vor, „ein doppelbödiges und undurchsichtiges Spiel“ zu spielen. „Der Wirtschaftsminister, der ja ein so großer Fan des Abkommens ist, soll sich mit seinen Kollegen vom Bauernbund und der SPÖ hinsetzen, und sie davon überzeugen, einen neuen Antrag für das Mercosur-Abkommen zu beschließen. Sich aber als Kanzler oder auch als Vizekanzler hinzustellen und zu sagen, ja, wir nehmen den Parlamentsbeschluss eh ernst und stimmen dagegen – wohl wissend, dass das in dem von der Kommission gewählten Verfahren, völlig egal ist und das Abkommen einfach mit qualifizierter Mehrheit beschlossen wird.“
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