Er hat kein Aufenthaltsrecht, aber schon einige Vorstrafen: Gemeint ist der Goldketten-Räuber von Salzburg. Der angeklagte Marokkaner (22) hat im Sommer binnen drei Tagen zwei Senioren Schmuckstücke vom Hals geraubt. Vor Gericht legte er ein Geständnis ab, entschuldigte sich. Für die Staatsanwältin ist er aber „gefährlich“.
Der erste Raubüberfall geschah am 30. Juli beim Taxi-Stand nahe dem Salzburger Hauptbahnhof: Mit einem Komplizen stoppte er einen 80-Jährigen. Nach einem Schlag auf den Nacken ging der Senior in die Knie, die Räuber suchten mit einem E-Scooter das Weite.
Erst am nächsten Tag bemerkte der Mann, dass ihm – vermutlich beim Schlag – eine goldene Halskette gestohlen wurde. Drei Tage später, am 1. August, folgte der nächste Raubüberfall im Bahnhofsviertel: Diesmal hielt der Angeklagte eine Frau (66) mit einem „Hallo“ an, umarmte sie. Dabei bemerkte die überraschte Frau, wie er ihre goldene Halskette samt Kreuz-Anhänger löste, einschob und flüchten wollte. Doch die 66-Jährige fasste ihn, schrie um Hilfe. Ein Zeuge hörte dies. Zu zweit hielten sie den 22-Jährigen bis zur Ankunft der Polizisten fest. Dabei simulierte der Angeklagte auch einen Ohnmachtsverlust.
Gefährlicher Rückfallstäter
„Ich weiß, dass es falsch war. Es tut mir alles furchtbar leid“, übersetzte der Dolmetscher die reuigen Worte des Angeklagten beim Prozess am Donnerstag im Salzburger Landesgericht. Als Motiv nannte er Geldnot. Nach Österreich kam er über Italien, meinte er, gab sich aber über seinen Aufenthaltsstatus unwissend. Er wolle aber nach dem Gefängnis hier ein neues Leben aufbauen. „Ihre Zukunftschancen sind aber nicht sehr rosig“, bemerkte die Richterin. Und die Staatsanwältin erkennt eine „beträchtliche Gefahr“, die vom Angeklagten ausgeht: „Das waren alles andere als Kavaliersdelikte.“ Er habe in kurzer Zeit schon zwei einschlägige Vorstrafen gesammelt, saß schon im Gefängnis und gilt als Rückfallstäter.
Jetzt muss er 30 weitere Monate in der Gefängniszelle verbringen, entschied das Gericht und sprach ihn schuldig. Das Urteil nahm er an, es ist bereits rechtskräftig.
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