Noch für heuer plant das Land Kärnten eine generelle und ganzjährige Leinenpflicht für Hunde. Tierschützer und Hundehalter üben scharfe Kritik an der neuen Verordnung, es sei Tierquälerei und widerspreche dem Bundestierschutzgesetz.
Als „völlig überzogen“ sieht der SPÖ-Landtagsabgeordnete und Tierschutzsprecher Maximilian Rakuscha die neu geplante Kärntner Hundeleinenverordnung: „Hunde sind soziale Wesen und haben ein Recht auf ein artgerechtes Leben in Kärnten“, kritisiert er, was Jagdreferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) vorhat.
Bisher galten in Kärntens Bezirken unterschiedliche Regelungen: „In zeitlicher und örtlicher Hinsicht sahen bereits die bisherigen Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden eine Leinenpflicht außerhalb von geschlossenen, verbauten Gebieten, von bis zu einem Dreivierteljahr, vor“, heißt es aus Grubers Büro. Auch während der Brut- und Setzzeit oder bei Schneelagen, die eine Flucht des Wildes erschweren, mussten schon bisher alle Hunde bei Tag und Nacht angeleint sein.
Aktuell befindet sich aber eine Verordnung in Vorbereitung, nach der künftig alle Hunde ganzjährig an der Leine gehalten werden müssen. „Einen Hund dauerhaft anzubinden ist Tierquälerei und aus meiner Sicht klar tierschutzwidrig“, ärgert sich Rakuscha. Damit ist der Klagenfurter Hundeliebhaber nicht der einzige: Auch die Tierschutzombudsfrau des Landes Kärnten, Jutta Wagner, sieht diese Pläne kritisch: „Als Tierschutzombudsfrau lehne ich eine ganzjährige Leinenpflicht für private Hundehalter in Kärnten sehr entschieden ab!“
„Leinenpflicht kann zu Aggressionssteigerung beitragen“
Als Grund für die Verschärfung wird der Schutz des Wildes genannt: „Frei laufende Hunde können Wildtiere beunruhigen und dadurch erheblichen Schaden am Wildtierbestand wie auch am Wald anrichten. Sie können durch die Verfolgung durch Hunde in Panik geraten, in einigen Fällen auch verletzt oder sogar getötet werden.“ Rechtfertigt das eine ganzjährige, generelle Leinenpflicht? Laut Wagner stütze sich diese Begründung auf „substanzlose Annahmen“ über mögliche Wildschäden durch frei laufende Hunde, für die es „keine belastbaren Zahlen“ gebe. Zudem widerspreche eine ständige Leinenpflicht den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes, weil Hunde hochsoziale Lauftiere seien und regelmäßigen Freilauf für ihr Wohlbefinden bräuchten: „Eine ständige Leinenpflicht kann daher zur Aggressionssteigerung bei Hunden, nicht nur gegenüber Hunden, sondern auch gegenüber den Menschen beitragen!“
Die Mehrheit verantwortungsvoller Halter dürfe „nicht für das Fehlverhalten einiger weniger bestraft werden“. Statt Verbote fordert sie Aufklärung und Training, um problematisches Verhalten zu verhindern.
Unser Ziel ist grundsätzlich ein gutes und respektvolles Miteinander von Hundebesitzern, Jägern und Waldeigentümern zu ermöglichen
Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber
„Hunde haben ein Grundbedürfnis nach täglicher Bewegung und Freiraum – wird dieses eingeschränkt, drohen Verhaltensprobleme und Leid“, so auch Rakuscha, für den die bestehenden Regelungen – etwa im Landessicherheitsgesetz, durch das Halter schon jetzt verpflichtet sind, ihre Tiere sicher zu verwahren – völlig ausreichen. „Zudem tritt ab nächstem Jahr österreichweit ein verpflichtender Sachkundekurs für neue Hundebesitzer in Kraft, der genau dafür sorgt, dass Verantwortung und Rücksicht im Umgang mit Hunden gestärkt werden.“
Bis zu 2180 Euro Strafe
Großes Problem ist seit Jahren, dass Hundehalter nicht ausreichend über die Rechtslage informiert sind – und dann Anzeigen kassieren. Verstöße gegen die Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar und können von den Bezirksverwaltungsbehörden mit Geldstrafen bis zu 1450 Euro – in schweren Fällen sogar mit bis zu 2180 Euro – geahndet werden. Exekutiert soll die neue Leinenpflicht werden wie bisher: „Die Einhaltung der Leinenpflicht wird von Jagdschutzorganen, im Rahmen ihrer vom Kärntner Jagdgesetz 2000 – K-JG eingeräumten Möglichkeiten, kontrolliert“, informiert das Land. Hundehalter wissen allerdings, dass es – ebenfalls wie bisher – eher auf das Anzeigen durch Privatpersonen hinauslaufen wird.
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