Protest aus Österreich

Atomkraft „grün“: EU-Gericht schmettert Klage ab

Außenpolitik
10.09.2025 10:08

Das EU-Gericht in Luxemburg hat die Klage Österreichs gegen die Einstufung von Kernkraft und Gas als nachhaltig abgewiesen. Gegen die umstrittene Klassifizierung als „grün“ Anfang 2022 hatte die damalige Klimaministerin Leonore Gewessler Klage erhoben. Das Gericht sah nun die EU-Kommission im Recht.

Die Verhandlung am EU-Gericht (EuG) drehte sich um die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung: Mit ihr sollen wirtschaftliche Aktivitäten nach ökologischen Standards klassifiziert und so nachhaltige Investitionen angekurbelt werden. Nach langen Diskussionen wurden in diese Regelung auch Kernenergie und fossiles Gas einbezogen.

Derzeit keine Alternativen
Das Gericht entschied nun, dass die EU-Kommission mit diesem Akt ihre Befugnisse nicht überschritt. Insbesondere sei die Kommission zu der Annahme berechtigt gewesen, dass die Erzeugung von Kernenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursache, hieß es in einer Pressemitteilung. Zudem stünden derzeit keine technisch machbaren und wirtschaftlichen CO2-armen Alternativen in ausreichendem Umfang zur Verfügung, um den Energiebedarf kontinuierlich und zuverlässig zu decken.

Bestimmte Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke gelten dann als nachhaltig, wenn sie die modernsten Technologien nutzen und – im Fall von Gas – noch klimaschädlichere Kohlekraftwerke ersetzen. Die Taxonomie-Verordnung hat vor allem Bedeutung für die Finanzbranche, weil dadurch auch festgelegt wird, welche Investitionen als „grün“ gelten können. Österreich, das schon 1978 die Nutzung der Atomenergie ausgeschlossen hatte, wollte erreichen, dass das Gericht die Verordnung für nichtig erklärt. Dieses hatte im Juni 2023 bereits die Klage eines deutschen EU-Abgeordneten abgewiesen, da einzelne Abgeordnete hier nicht klagen könnten.

Einspruch möglich
Die Republik führte 16 Klagegründe ins Feld. Der EU-Kommission wurde unter anderem vorgeworfen, sie „verkenne die Risiken einer erheblichen Beeinträchtigung mehrerer der geschützten Umweltziele durch schwere Reaktorunfälle und die hoch radioaktiven Abfälle.“ Nach dem EuG-Urteil kann eine der Verfahrensparteien Einspruch bei der höchsten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), einlegen.

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