Urteil in Feldkirch

Deutscher missbrauchte zwei Mädchen auf Spielplatz

Vorarlberg
27.08.2025 16:00

Ein Radfahrer hatte sich in Bregenz das Vertrauen von zwei spielenden Mädchen erschlichen und sich anschließend an ihnen vergangen. Dafür wurde der Deutsche (44) am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Haft verurteilt.

„Ich weiß auch nicht, was an dem Tag mit mir passiert ist. Das widerspricht vollkommen meiner Natur“, äußert sich der Angeklagte in der Verhandlung erstmals zu den Vorwürfen. Staatsanwalt Johannes Hartmann wirft dem Unbescholtenen vor, sich unter einem Vorwand am 30. April auf einem Spielplatz in Bregenz-Vorkloster an zwei Mädchen im Alter von sieben und acht Jahren herangemacht und sie dann schwer sexuell missbraucht zu haben. Es ist Mittwochnachmittag, als der 44-Jährige mit seinem Fahrrad von Lindau nach Bregenz fährt. Auf einem öffentlichen Spielplatz in Bregenz-Vorkloster fallen ihm die beiden Mädchen auf.

Interesse an Klebetattoos geheuchelt
Unter dem Vorwand, sich für ihre Klebetattoos zu interessieren, kauft er den Kindern ein paar „Pickerl“ ab und lässt sich diese an Bauch und Leiste anbringen. Dass der Fremde nichts Gutes mit ihnen im Schilde führt, ahnen die zwei Opfer zu dem Zeitpunkt noch nicht. Auch nicht, als er der Achtjährigen mehrmals über den Po streichelt.

Dann nimmt er die Siebenjährige auf seinen Schoß, fährt ihr zunächst mit der Hand in die Hose und führt anschließend mit der Hand des Mädchens Masturbationsbewegungen an sich aus. Danach lässt er das völlig verstörte Kind zurück und flüchtet. Da die Achtjährige jedoch sofort ihrer Mutter von dem Vorfall berichtet und diese die Polizei ruft, wird der Täter noch am selben Nachmittag in Tatortnähe verhaftet.

Geständnis wegen erdrückender Beweislast
Lange hatte sich der Mann geweigert, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Da bei der Untersuchung des siebenjährigen Opfers im Krankenhaus jedoch eindeutige Spermaspuren im Intimbereich sichergestellt worden sind, bricht der Angeklagte im Prozess sein Schweigen und bekennt sich vollumfänglich schuldig.

Der Deutsche wird im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Zudem spricht der Richter den Opfern, die sich noch immer in psychologischer Behandlung befinden, 5000 beziehungsweise 1000 Euro Teilschmerzengeld zu. Weiters hat der 44-Jährige für mögliche Dauer- und Folgeschäden der Mädchen zu haften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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