Nach Rissen in Tirol

Jetzt soll Braunbär vergrämt und besendert werden

Tirol
22.08.2025 14:31

Zehnmal konnte heuer bisher im Bezirk Landeck ein Bär nachgewiesen werden. Im Fall von zwei toten Eseln, die Ende Juli in Pfunds aufgefunden worden waren, bestätigten die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen inzwischen einen Bären als Verursacher. Die Landesregierung erlässt jetzt eine Verordnung zur Vergrämung und Besenderung eines Bären im Bezirk. 

Ergebnisse zu weiteren Rissereignissen im Bezirk, beispielsweise einem Pony, das in einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Fiss aufgefunden wurde, seien noch ausständig. Für die Bevölkerung bestehe aus aktueller Sicht auch weiterhin keine erhöhte Gefahr durch Bären, betonte das Land.

Verordnung zur Vergrämung und Besenderung
„Wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung und der Almwirtschaft sehr ernst und beobachten die Lage sehr genau“, so LHStv. Josef Geisler (ÖVP). Die Tiroler Landesregierung habe am Freitag eine Verordnung zur Vergrämung und Besenderung eines Bären in diesem Gebiet erlassen und nutze damit den gesetzlichen Spielraum aus. Die Verordnung tritt mit Mitternacht in Kraft und gilt für die Dauer von acht Wochen.

Bislang gebe es jedenfalls keine Hinweise, dass sich ein Bär Menschen oder dem Siedlungsraum gezielt nähert, oder ein solches Tier beginnt, die Scheu vor dem Menschen zu verlieren. 

Zitat Icon

Auch wenn sich Experten einig sind, dass die Besenderung eines Bären ein herausforderndes Vorhaben ist, wollen wir nichts unversucht lassen.

LHStv. Josef Geisler (ÖVP)

Unter bestimmten Voraussetzungen
Auf Grundlage der Verordnung bestehe in bestimmten Jagdgebieten im Bezirk Landeck unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Vergrämung. Dies gilt beispielsweise nur in unmittelbarer Nähe zu landwirtschaftlichen Nutztieren, geschlossenen Ortschaften oder von Menschen genutzten Gebäuden oder Stallungen.

Unter Vergrämung versteht man Maßnahmen, die gezielt darauf abzielen, das Tier abzuschrecken und ihm beizubringen, dass die Nähe des Menschen unangenehm oder gefährlich ist, ohne es zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen laut Verordnung Lichtreize in Verbindung mit akustischen Signalen, Gummigeschosse oder Knallkörper.

Monitoring-Maßnahmen intensiviert
Der genaue Aufenthaltsort des Bären sei aktuell nicht bekannt. Aus diesem Grund sollen unter enger Einbindung der Jägerschaft die Monitoring-Maßnahmen weiter intensiviert werden. Parallel dazu laufe seitens des Landes die Kontaktaufnahme mit entsprechenden Fachleuten, die eine Besenderung überhaupt durchführen könnten, sowie die Vorbereitung des technischen Equipments, das für eine Besenderung notwendig ist. 

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