Ein Vizeleutnant der Salzburger Schwarzenbergkaserne bezeichnete eine Unteroffizierin laut Anklage der Staatsanwaltschaft vor Kollegen auf besonders herabwürdigende und erniedrigende Weise. Obwohl er sich unschuldig fühlte, übernahm er nach deutlichen Worten der Richterin die Verantwortung für sein Verhalten – und zahlte.
Das Wort, welches der Vizeleutnant laut der Anklage wählte, ist sexueller Natur und dermaßen herabwürdigend und abwertend, dass es hier im Bericht nicht wiederholt wird. Der Angeklagte selbst will es auch nur wiederholt haben, weil es wer anderer gesagt haben soll, erklärte er der Richterin beim Prozess am Dienstag im Salzburger Landesgericht: „Eigentlich habe ich das nur wiederholt. Es entspricht nicht meinem Vokabular.“
Richterin mit deutlichen Worten
Geäußert haben soll er es bereits im Oktober 2023. Auch andere Soldaten sollen anwesend gewesen sein. Erst später wandte sich das Opfer an die Behörden. Angeklagt wurde der Heeresbedienstete nach Paragraf 35 Militärstrafgesetz: „Entwürdigende Behandlung“. Und zu Prozessbeginn kündigte der Verteidiger an, dass sich sein Mandant nicht schuldig bekennen werde. Doch die Richterin machte gleich ihre rechtliche Meinung deutlich: „Wenn man Soldatinnen so nennt, ist es ein erniedrigendes und herabwürdigendes Verhalten. Es ist minderwertig so Soldatinnen zu bezeichnen und es stört auch die hierarchischen Strukturen im Heer, in der Kompanie.“ Dabei stellte ihm die Richterin eine Diversion in Aussicht, wenn er doch noch die Verantwortung dafür übernimmt.
Nach einem Gespräch mit dem Anwalt redete der zweifache Vater von einem möglichen Missverständnis und meinte: „Da mir das Ganze auf die Substanz geht, übernehme ich die Verantwortung, damit es erledigt ist.“ Er zahlte eine 350 Euro Geldbuße. Dadurch wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Disziplinarrechtliche Konsequenzen dürfte es daher auch keine geben.
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