„Nicht bestrafen“

Solarstrom: PV-Gebühr wohl kleiner als erwartet

Wirtschaft
29.07.2025 14:52

Die E-Control hat am Dienstag ihre Pläne zu Einspeiseentgelten für Photovoltaikanlagen ab 2027 präsentiert. Zuvor hatte das Vorhaben für viel Kritik gesorgt. Die Grünen wollen beispielsweise „dagegenhalten“.

Es werde im „kleinen Cent-Bereich“ sein, sagte E-Control-Vorstand Alfons Haber am Dienstag auf einer Veranstaltung. Damit werde die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen nicht infrage gestellt. Das Netzentgelt für Photovoltaikanlagen sei niedriger als das Netzentgelt für den Strombezug. Die Dreier-Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hatten ihren Entwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG). Für den Beschluss sind aber auch die Stimmen von FPÖ oder Grünen nötig.

Und die Grünen sagten am Dienstag bereits, gegen den Gesetzesentwurf zu sein. „Wer das Klima schützt, darf nicht bestraft werden“, sagte Grünen-Chefin Leonore Gewessler.

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Das Netzentgelt wird im kleinen Cent-Bereich sein.

E-Control-Vorstand Alfons Haber zu PV-Anlagen

Details stehen noch nicht fest
Sollte der Netztarif für PV-Strom tatsächlich kommen, muss die Regulierungsbehörde noch die Details und Höhe festlegen. Die Änderungen würden frühestens mit 1. Jänner 2027 wirksam werden. Kleine Anlagen könnten ohnehin ausgenommen werden und die Netzentgelte auch zeitlich variieren, um Lenkungseffekte zu erzielen.

Zudem ist geplant, dass künftig auch bei Haushalten gemessen wird, wie viel Strom sie auf einmal beziehen. Kundinnen und Kunden, die das Netz stärker belasten, sollen sich laut den Regierungsplänen mehr an den Netzkosten beteiligen müssen.

Zuletzt sorgten Gerichtsurteile für hohe Rechtsunsicherheit. Ob ein Preis „unangemessen“ sei und was ein „angemessener Preis“ überhaupt sei, werde jedoch auch künftig erst vor Gericht geklärt werden müssen, sagte Alexandra Schwaiger-Faber, die die Rechtsabteilung der E-Control leitet. Einfacher seien hier dynamische Tarife, die sich mit dem Börsenstrompreis mitbewegen und Verträge mit Fixpreisen für mindestens ein Jahr. Diese beiden Tarifformen müssen Lieferanten, die mehr als 25.000 Kundinnen und Kunden haben, laut dem Gesetzesentwurf künftig verpflichtend anbieten.

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