Behörden-Hickhack

Wird Causa Gurlitt nun Fall für heimischen Fiskus?

Österreich
16.11.2013 13:43
Die deutsche Justiz muss im Fall Gurlitt ihre Steuerermittlungen gegen Cornelius Gurlitt möglicherweise einstellen. Der Sohn des bekannten NS-Kunst-Händlers soll nämlich in Österreich Steuern bezahlt haben. Die Augsburger Staatsanwaltschaft verteidigte dagegen ihre Steuerermittlungen gegen Cornelius Gurlitt.

Wie berichtet ermittelt die Augsburger Staatsanwaltschaft gegen den 79-Jährigen wegen Steuerhinterziehung und Unterschlagung. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete nun aber am Samstag unter Berufung auf bayerische Behörden, dass Cornelius Gurlitt in Österreich für "bescheidene Einkünfte" Steuern gezahlt habe. Das österreichische Melderegister führe ihn mit Hauptwohnsitz in Salzburg (Bild). Damit wäre der deutsche Fiskus für Cornelius Gurlitt gar nicht zuständig.

Aus dem österreichischen Finanzministerium hieß es in Bezug auf eine mögliche Steuerpflicht Gurlitts in Österreich lediglich: "Aufgrund der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht können keine Auskünfte über Einzelpersonen gegeben werden." Grundsätzlich müsse die Finanzverwaltung laut Steuerrecht prüfen, ob eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich bestehe. Und: "Selbstverständlich steht die österreichische Finanz mit der deutschen Finanz in Kontakt."

Hickhack um Verantwortung unter deutschen Behörden
Die deutschen Behörden streiten sich unterdessen über die Verantwortung dafür, dass die bei Gurlitt beschlagnahmten Werke gut 20 Monate unter Verschluss gehalten wurden. Nach Darstellung des Justizministeriums in München soll mit dem Fall schon seit Langem auch das Berliner Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen befasst sein, das zum Geschäftsbereich von Finanzminister Wolfgang Schäuble gehört. Dieses Amt kümmert sich um die Rückgabe von Kulturgütern, die während der NS-Zeit ihren Besitzern abgepresst worden sein könnten.

Wie die "Wirtschaftswoche" berichtete, wollten sich deutsche Behörden bei der Aufklärung des Kunstfunds auch nicht von Londoner Experten helfen lassen. Das Londoner Art Loss Register habe seine Unterstützung angeboten. Der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz habe nicht auf das Angebot reagiert.

Augsburger Anklagebehörde verteidigt Ermittlungen
Der Augsburger Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz erklärte daraufhin, dass nicht der Hauptwohnsitz sondern der "Lebensmittelpunkt" steuerlich relevant sei - "und für bestimmte Steuern nicht einmal der". Der Jurist betonte, die deutsche Ermittlungszuständigkeit beruhe auf dem "Verdacht, dass in Deutschland ein dem Steuergeheimnis unterliegender strafbarer Sachverhalt verwirklicht wurde."

In Gurlitts Münchner Wohnung waren im Februar 2012 im Zuge von Steuerermittlungen 1.406 Bilder beschlagnahmt worden. Fast 600 davon könnten NS-Raubgut sein.

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