Ein Hotelkomplex, rund 150 Besitzer und ein jahrelanger Rechtsstreit. Denn jetzt legte sich ausgerechnet die Betreibergesellschaft dagegen quer, dass eine Behördenschlamperei ausgebessert wurde und Wohungsbesitzer nicht um ihre Bleibe fürchten müssen. Das Gericht gab jetzt in einem Einzlverfahren einem Eigentümer aber Recht.
Etwas skurril mutet an, was um das Alpenhotel Dachstein, in dem Appartements an Private verkauft wurden, passierte. Denn weil widmungswidrig diese Kleinwohnungen als Haupt- oder Nebenwohnsitz genutzt wurden, drohte zumindest 133 Eigentümern der Rauswurf. Doch die Gemeinde Bad Goisern genehmigte nun per Bescheid mehreren Käufern die rein private Nutzung. Das passte aber den Hotelbetreibern nicht, weil sie damit die Handhabe über die Appartements verlieren – sie beriefen gegen die Bescheide beim Landesverwaltungsgericht OÖ.
Sieben Verfahren anhängig
Dieses kam nun in einem Einzelfall zum Ergebnis, dass die private Nutzung sehr wohl erlaubt ist, da der Besitzer glaubhaft machte, dass die Wohnung seit zumindest 25 Jahren als Zweitwohnsitz verwendet wurde. In Summe gibt es beim Landesverwaltungsgericht sieben Verfahren rund um Alpenhotel Dachstein und jedes davon ist eine Einzelfallprüfung – das aktuelle Urteil ist aber richtungsweisend.
16 Wohnungen aktuell im Angebot
Aktuell werden übrigens im Hotel-Komplex zumindest 16 der 35-Quadratmeter-Wohnungen um je 100.000 Euro angeboten. Offiziell als „Appartement zur touristischen Vermietung“. Beim politisch für Wohnbau zuständigen Vize-Landeshauptmann Manfred Haimbuchner (FP) sorgt das Gerichtsurteil für Genugtuung: „Für mich war klar, dass wir hier eine vernünftige Lösung finden müssen. Und dass wir mit dem Paragraf 49a der Bauordnung einen gangbaren Weg geschaffen haben.“
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